Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 31 C 2619/18 (17) |
Volltextveröffentlichungen (6)
Kurzfassungen/Presse (9)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend
- lawblog.de (Kurzinformation)
Raus aus dem Fitnessvertrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fitnessstudio - und die Kündigung des Vertrages
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zu Kündigung eines Fitnessstudiovertrages aus wichtigem Grund
- datev.de (Kurzinformation)
Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Zur Kündigung des Fitnessstudiovertrags aus "gesundheitlichen Gründen”
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Kündigung eines Fitness-Vertrages durch pauschales Arzt-Attest
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fitnessstudio: Vertrag vorzeitig fristlos kündigen mit Attest vom Arzt?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend - Nicht mögliche sportliche Betätigung aus "gesundheitlichen Gründen" muss nachvollziehbar belegt werden können
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 19.06.2019 - 31 C 2619/18
- AG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 31 C 2619/18 (17)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Wiedereinsetzungsverfahren
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 31 C 2619/18
Das gleiche kann gelten, wenn das Gericht Umstände berücksichtigen will, deren Grundlage es nicht aus eigener Sachkunde beurteilen kann (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1435 (1436)). - BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50
Rechtsmittel
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 31 C 2619/18
Ist aber jede Möglichkeit, dass die Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, ausgeschlossen, weil von vornherein der völlige Unwert der Beweismittel ersichtlich ist, kann auf eine Vernehmung verzichtet werden (BGH NJW 1951, 481). - BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 31 C 2619/18
In das Ermessen des Gerichts gestellte Beweisanordnungen sind vor allem dann geboten, wenn das Gericht Anlass zum Zweifel hat, ob die Partei sich des Erfordernisses, einen förmlichen Antrag zu stellen, bewusst ist (vgl. BGH NJW 2001, 2464 (2465)).