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   AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16   

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https://dejure.org/2016,65285
AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16 (https://dejure.org/2016,65285)
AG Köln, Entscheidung vom 05.07.2016 - 205 C 36/16 (https://dejure.org/2016,65285)
AG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 205 C 36/16 (https://dejure.org/2016,65285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    Mietwohnung Beheizungspflicht - nächtliche Mindesttemperatur von 18 Grad

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch nachts muss eine Wohnung 18° C warm sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Massive Morgenkälte müssen Mieter nicht ertragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mietwohnung: Abschalten der Heizungsanlage in der Nacht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    In den Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr muss eine Raumtemperatur von mindestens 18 Grad zu erreichen sein - Temperaturen von unter 18 Grad stellen Mangel dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch nachts muss eine Wohnung 18 Grad warm sein! (IMR 2017, 1093)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 26.05.1998 - 64 S 266/97

    Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung und Austritt von

    Auszug aus AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16
    dauernden Heizperiode in der Zeit von 23 - 6 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten (Urteil des LG Berlin vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97; Beschluss des LG Wuppertal vom 04.04.2012, Az. 16 S 46/10).
  • LG Wuppertal - 16 S 46/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Nächtliche Raumtemperatur von 15° C als ausreichend in einer Mietwohnung

    Auszug aus AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16
    dauernden Heizperiode in der Zeit von 23 - 6 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten (Urteil des LG Berlin vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97; Beschluss des LG Wuppertal vom 04.04.2012, Az. 16 S 46/10).
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