Rechtsprechung
AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderung der Miete wegen der Nachtabsenkung der Heizungsanlage aus Gründen der Energieeinsparung auf 16 Grad bzgl. Mangels
- ra.de
- mietrechtsiegen.de
Mietwohnung Beheizungspflicht - nächtliche Mindesttemperatur von 18 Grad
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch nachts muss eine Wohnung 18° C warm sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zu kalte Wohnung ist mangelhaft!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heizen in kalten Winternächten
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Nachtabsenkung Heizung - auch nachts 18 Grad in der Mietwohnung
- haufe.de (Kurzinformation)
Massive Morgenkälte müssen Mieter nicht ertragen
- haufe.de (Kurzinformation)
Mietwohnung: Abschalten der Heizungsanlage in der Nacht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
In den Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr muss eine Raumtemperatur von mindestens 18 Grad zu erreichen sein - Temperaturen von unter 18 Grad stellen Mangel dar
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch nachts muss eine Wohnung 18 Grad warm sein! (IMR 2017, 1093)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 26.05.1998 - 64 S 266/97
Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung und Austritt von …
Auszug aus AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16
dauernden Heizperiode in der Zeit von 23 - 6 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten (Urteil des LG Berlin vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97; Beschluss des LG Wuppertal vom 04.04.2012, Az. 16 S 46/10). - LG Wuppertal - 16 S 46/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Nächtliche Raumtemperatur von 15° C als ausreichend in einer Mietwohnung
Auszug aus AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16
dauernden Heizperiode in der Zeit von 23 - 6 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten (Urteil des LG Berlin vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97; Beschluss des LG Wuppertal vom 04.04.2012, Az. 16 S 46/10).