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   AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20   

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AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20 (https://dejure.org/2021,3508)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20 (https://dejure.org/2021,3508)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20 (https://dejure.org/2021,3508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 32 S 1 IfSG, § 73 Abs 1a Nr 24 IfSG
    Coronabedingte Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum wegen u.a. zahlreicher Änderungen verfassungswidrig

  • corodok.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • corodok.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona-Verordnung verfassungswidrig

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    In Rechtsprechung, Literatur und Politik besteht insoweit Einigkeit, dass es vorliegend um Grundrechtseingriffe geht, die "nach Intensität, Reichweite und zeitlicher Dauer mittlerweile ohne Beispiel sein dürften" (BayVGH, Beschluss v. 29.10.20 - 20 NE 20.2360 - juris; vgl. hierzu nur Heinig/Kingreen/Lepsius/Möllers/Volkmann/Wißmann, JZ 20, S. 861 ff.; Volkmann, NJW 20, 3153 ff.; VerfGH Berlin, Beschluss v. 20.5.20 - 81 A/20 - juris; Papier, DRiZ 20, 180 ; AG Dortmund, a.a.O.; die Bundeskanzlerin: "demokratische Zumutung", "Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte" laut Plenarprotokoll 19/156 des Deutschen Bundestags, 23.4.20, 19296).

    Dies ist dem Gesetzgebungsprozess immanent, in dem insbesondere auch die Opposition zu Wort kommt ("erhebliche Zweifel" an der Erfüllung der Anforderungen des Parlamentsvorbehalts hat auch der BayVGH, Beschl. v. 29.10.20, a.a.O., sowie der VGH Baden-Württemberg ("fraglich"), Beschl. v. 11.11.20 - 1 S 3378/20, Rn. 27 - juris; klar verneinend AG Dortmund a.a.O, wohl ebenso AG Reutlingen, Beschl. v. 9.12.20, 4 OWi 23 Js 16246/20, abhängigmachend vom Zeitmoment Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.11.20 - 3 B 356/20 - juris; wohl einhellig im Schrifttum, BayVGH a.a.O. Rn. 35 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Der Verordnungsgeber soll das Gesetz konkretisieren und den Rahmen ausfüllen, er muss den Zweckerwägungen folgen, die im ermächtigenden Gesetz angelegt sind, wobei gesetzlich vorgegebene Ziele weder ignoriert noch korrigiert werden dürfen und sachfremde Erwägungen zu unterlassen sind (BVerfG, Beschl. v. 23.7.1963 - 1 BvR 265/62 - BVerfGE 16, 332, 338 f.).
  • AG Reutlingen, 03.07.2020 - 5 OWi 26 Js 13211/20

    Bußgeldverhängung in Baden-Württemberg wegen einer "Ansammlung" während der

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Mit dem AG Reutlingen (Urt. v. 3.7.20 - 5 OWi 26 Js 13211/20 - juris) ist davon auszugehen, dass ohnehin nur dann ein Verstoß gegen die Vorschrift gegeben sein kann, wenn der Mindestabstand von 1, 5 Metern unterschritten wird.
  • AG Stuttgart, 08.09.2020 - 4 OWi 177 Js 68534/20

    Zuwiderhandlung gegen die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Begriff des

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Würde die erste Sekunde bereits für eine Bußgeldbewehrung ausreichen, fielen hierunter auch - um nur einige Beispiele zu nennen - das Übergeben von Gegenständen im öffentlichen Raum an Personengruppen, das gemeinsame Einsteigen mehrerer Personen verschiedener Haushalte in einen privaten Pkw (der Pkw qualifiziert als nichtöffentlicher Raum, vgl. hierzu AG Stuttgart, Beschl. v. 8.9.20 - 4 OWi 177 Js 68534/20), das Verabschieden von Arbeitskollegen außerhalb der Arbeitsstätte bzw. das gemeinsame Verlassen derselben, die zufällige kurze Begegnung mehrerer Nachbarn auf der Straße oder das gemeinsame Warten mehrerer Personen an einer Fußgänger- oder Fahrradampel, sofern man diesen doch recht geringschwelligen gemeinsamen Zweck zur Tatbestandsverwirklichung ausreichen lässt.
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Die Wesentlichkeitstheorie bestimmt im Übrigen nicht nur über die Frage, ob eine bestimmte Regelung durch den Gesetzgeber zu treffen ist sondern auch darüber, wie genau diese Regelung im Einzelnen sein muss (stetige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 139, 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Dieser aus Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot abgeleitete Parlamentsvorbehalt verpflichtet den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen (sog. Wesentlichkeitstheorie, vgl. BVerfGE 49, 89, 126 - Kalkar I; 98, 218, 251 - Rechtschreibreform).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Bekämpft wird eine konkrete Gefahr im konkreten Einzelfall, wobei der Adressat der Maßnahme vorrangig der aus dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht bekannte "Störer", also hier der Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider im Sinne von § 28 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz ist (so BVerwGE 142, 205-219, Rn. 25).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Das BVerfG fordert hier eine konkrete Bestimmung der Eingriffs- und Gefahrenschwellen, bei Maßnahmen mit hoher Eingriffsintensität bestimmte Verdachtsgrade und eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Gefahrenlage, um das staatliche Handeln für den Bürger vorhersehbar und kontrollierbar zu machen; bei der Inanspruchnahme von Nichtstörern gelten erhöhte Voraussetzungen bei deren Beziehung zur abzuwehrenden Gefahr; bei Eingriffen in besonders sensible Grundrechtssphären wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sind besondere Vorkehrungen zu dessen Schutz zu treffen; dazu kommen Kontroll- und Evaluationsmöglichkeiten, Berichtspflichten oder Kontrollen durch unabhängige Stellen - und das alles in der Ermächtigungsgrundlage durch Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. zu den Anforderungen BVerfGE 141, 220 (267 ff.) für heimliche und punktuelle Informationseingriffe, BVerfGE 150, 244 (280 ff.) zur Kfz-Kennzeichenkontrolle).
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 3 B 356/20

    Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Auch die Verbote für touristische

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Dies ist dem Gesetzgebungsprozess immanent, in dem insbesondere auch die Opposition zu Wort kommt ("erhebliche Zweifel" an der Erfüllung der Anforderungen des Parlamentsvorbehalts hat auch der BayVGH, Beschl. v. 29.10.20, a.a.O., sowie der VGH Baden-Württemberg ("fraglich"), Beschl. v. 11.11.20 - 1 S 3378/20, Rn. 27 - juris; klar verneinend AG Dortmund a.a.O, wohl ebenso AG Reutlingen, Beschl. v. 9.12.20, 4 OWi 23 Js 16246/20, abhängigmachend vom Zeitmoment Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.11.20 - 3 B 356/20 - juris; wohl einhellig im Schrifttum, BayVGH a.a.O. Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20
    Vorlagefähig gem. Art. 100 GG sind nur deutsche förmliche Gesetze, d.h. Parlamentsgesetze des Bundes und der Länder einschließlich der Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen (zu letzterem BVerfGE 95, 39 (44)).
  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

  • AG Reutlingen, 09.12.2020 - 4 OWi 23 Js 16246/20

    Corona-VO BW wohl verfassungswidrig - Bußgeldverfahren eingestellt

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • AG Dortmund, 02.11.2020 - 733 OWi 64/20

    Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 2/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Die Normen des Infektionsschutzgesetzes, mit denen die Regelungskompetenz auf die Landesregierungen delegiert wird, genügen im Hinblick auf die in Frage stehende Regelung in der Corona-Verordnung sowohl hinsichtlich der Vorgaben für die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (insoweit a.A. AG Ludwigsburg, Urteil vom 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20, juris) als auch für die Bußgeldbewehrung (insoweit a.A. ThürVerfGH, Urteil vom 01.03.2021 - 18/20, juris) den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

    Gerade die durch die Corona-Pandemie veranlasste (BT-Drs. 19/1811 S. 1) Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesetz vom 27.03.2020, die auch § 28 IfSG betraf (Art. 1 Nr. 6 CoVIfSGAnpG) und mit der auch die Regelung in § 5 IfSG zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und den sich daraus ergebenden Folgerungen eingeführt wurde, belegt dabei entgegen der im Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 29.01.2021 (a.a.O.) vertretenen Auffassung, dass nach dem Willen des Gesetzgebers §§ 28, 32 IfSG eine Ermächtigung nicht nur zu "kleinräumigen und kleingliedrigen"" Regelungen, sondern auch für umfassende Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erteilte (ebenso ThürVerfGH a.a.O.).

  • AG Wuppertal, 29.03.2021 - 82 OWi 2/21

    Corona, CoronaschutzVO NRW, Wirksamkeit, Kontaktverbot

    Im Sinne der dargestellten Argumentation sind die flächendeckenden Eingriffe in den verschiedensten Bereichen der einzelnen Bundesländer, welche allesamt auf § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 IfSG gestützt wurden, von der Rechtsprechung auch wiederholt als von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt angesehen worden (Bezüglich des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vgl.: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 28. August 2020, Lv 15/20, Rn. 84 ff. / bezüglich Betriebsschließungen vgl.: VG Hamburg, Beschluss vom 10. November 2020, 13 E 4550/20, Rn. 13 ff. / bezüglich Kontaktbeschränkungen vgl.: AG Dortmund, Urteil vom 02. November 2020, 733 OWi - 127 Js 75/20, 64/20, Rn. 29 ff.; AG Ludwigsburg, Urteil vom 29. Januar 2021, 7 OWi 170 Js 112950/20, Rn. 23 ff.; AG Reutlingen, Beschluss vom 09. Dezember 2020, 4 OWi 23 Js 16246/20, Rn. 4 ff.; AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021, 6 OWi - 523 Js 202518/20, Rn.10 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2021 - 2 Rb 34 Ss 198/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Die Normen des Infektionsschutzgesetzes, mit denen die Regelungskompetenz auf die Landesregierungen delegiert werden, genügen im Hinblick auf die in Frage stehende Regelung in der Corona-Verordnung sowohl hinsichtlich der Vorgaben für die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (insoweit a.A. AG Ludwigsburg, Urteil vom 29.1.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20, juris) als auch für die Bußgeldbewehrung (insoweit a.A. ThürVerfGH, Urteil vom 1.3.2021 - 18/20, juris) den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

    Gerade die durch die Corona-Pandemie veranlasste (BT-Drs. 19/1811 S. 1) Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesetz vom 27.3.2020, die auch § 28 IfSG betraf (Art. 1 Nr. 6 CoVIfSGAnpG) und mit der auch die Regelung in § 5 IfSG zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und den sich daraus ergebenden Folgerungen eingeführt wurde, belegt dabei entgegen der im Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 29.1.2021 (a.a.O.) vertretenen Auffassung, dass nach dem Willen des Gesetzgebers §§ 28, 32 IfSG eine Ermächtigung nicht nur zu "kleinräumigen und kleingliedrigen"" Regelungen, sondern auch für umfassende Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erteilte (ebenso ThürVerfGH a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 1/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Die Normen des Infektionsschutzgesetzes, mit denen die Regelungskompetenz auf die Landesregierungen delegiert wird, genügen im Hinblick auf die in Frage stehende Regelung in der Corona-Verordnung sowohl hinsichtlich der Vorgaben für die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (insoweit a.A. AG Ludwigsburg, Urteil vom 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20, juris) als auch für die Bußgeldbewehrung (insoweit a.A. ThürVerfGH, Urteil vom 01.03.2021 - 18/20, juris) den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21

    Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus in Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit der

    Dies zugrunde gelegt, ist insbesondere mit § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage vorhanden, jegliche Ansammlungen im öffentlichen Raum zu verbieten, um das hohe Risiko der Weiterverbreitung des Coronavirus zu verringern (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 Rb 34 Ss 1/21, juris Rn. 28; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 OWi 6 Ss Rs 395/20; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2021 - III-4 Rbs 446/20, juris Rn. 21; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 2 RB 69/20, juris Rn. 31; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 2 Ss (OWi) 68/21, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 S 1046/20, juris Rn. 17; OVG Bautzen, Beschluss vom 11. November 2020 - 3 B 357/20, juris Rn. 20; HessVGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N, juris Rn. 33; a. A. AG Ludwigsburg, Urteil vom 29. Januar 2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20, juris).
  • AG Coburg, 10.06.2021 - 5 OWi 109 Js 280/21

    Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf öffentlichen Plätzen in

    Ein gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum im Sinne des § 3 Abs. 1 der 8. BayIfSMV ist jedoch bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung zusätzlich auch in zeitlicher Hinsicht einzuschränken (vgl. z. B. AG Ludwigsburg, Urteil vom 29.01.2021, Az: 7 OWi 170 Js 112950/20).

    Das Gericht geht bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung davon aus, dass bei einer Zusammenkunft von Personen auf einem öffentlichen Platz, welche sich stehend miteinander unterhalten, frühestens ab einer zusammenhängenden Zeitspanne von 10 bis 15 Minuten von einem gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum ausgegangen werden kann (vgl. hierzu auch AG Ludwigsburg, Urteil vom 29.01.2021, Az: 7 OWi 170 Js 112950/20).

  • LG Rottweil, 22.08.2022 - 3 Qs 36/22

    Bußgeldverfahren in Baden-Württemberg: Pflichtverteidigerbestellung bei Verstoß

    Soweit sich der Beschwerdeführer auf das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 29.01.2021, Az.: 7 OWi 170 Js 112950/20, beruft, ist dies ersichtlich eine Einzelstimme in der vorliegenden Rechtsprechung.
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