Rechtsprechung
AG München, 23.06.2021 - 453 C 22593/20 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Mietpreisbremse: Mieterpaar erhält aufgrund der Mietpreisbremse Geld zurück
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mieterpaar erhält aufgrund der Mietpreisbremse Geld zurück
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietpreisüberhöhung: Vermieter muss überhöhte Miete zurückzahlen
Verfahrensgang
- AG München, 23.06.2021 - 453 C 22593/20
- AG München, 07.07.2021 - 453 C 22593/20
- LG München I, 23.12.2021 - 14 S 10254/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 23.12.2021 - 14 S 10254/21
Auszug aus AG München, 23.06.2021 - 453 C 22593/20
Die Berufung gegen das Urteil verwarf das LG München I mit Beschluss vom 23.12.2021, Az 14 S 10254/21.
- LG München I, 23.12.2021 - 14 S 10254/21
Rückforderungsprozess des Mieters bei Mietpreisbremse: Darlegungs- und Beweislast …
Mit Beschluss vom 03.11.2021 hat die Kammer darauf hingewiesen, dass sie beabsichtige, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 23.06.2021, Az. 453 C 22593/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung sei, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukomme, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordere und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten sei.Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 23.06.2021, Aktenzeichen 453 C 22593/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.