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   AGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - AGH 21/2015 (1)   

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https://dejure.org/2016,44438
AGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - AGH 21/2015 (1) (https://dejure.org/2016,44438)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.2016 - AGH 21/2015 (1) (https://dejure.org/2016,44438)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - AGH 21/2015 (1) (https://dejure.org/2016,44438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung zur Vorlage von Handakten als Verwaltungsakt i.R.d. Erteilung eines Mandats

  • Wolters Kluwer

    Anordnung zur Vorlage von Handakten als Verwaltungsakt i.R.d. Erteilung eines Mandats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AnwG Köln, 12.10.2011 - 10 EV 160/10

    Verspätete Ausstellung eines Zeugnisses für einen Referendar

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - AGH 21/15
    Vor diesem Hintergrund üegt die Verpflichtung zur Beantwortung von Kammeranfragen nicht nur im Interesse der Anwaltschaft, sondern auch im eigenen Interesse des Rechtsanwalts (AnwG Köln, BeckRS 2012, 13752; Feuer- ich/Weylwd/Schwärzer § 56 BRAO Rn. 70).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 15.07.2011 - 1 AGH 26/11

    Rechtfertigung einer Zwangsgeldandrohung zur Erzwingung einer Auskunftserteilung

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - AGH 21/15
    Was eine "Handakte" im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist, wird weder von der BRAO noch von der BORA definiert (AGH NRW, BeckRS 2011, 27136).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - AGH 21/15
    Nach dem Bundesverwaltungsgericht ist die Zumutbarkeit, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, nicht alleine eine Frage mehr oder minder spezieller Rechtskenntnisse, sondern unter anderem auch einer mit der Kompliziertheit des Falles zunehmenden Befangenheit (BeckRS 1980, 30422457).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.07.2011 - L 5 KA 19/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Genehmigung zur

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - AGH 21/15
    So ist gemäß § 80 Abs. 2 VwVfG die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren, anders als die von Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren (§ 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO), nicht automatisch, sondern je nach Lage des EinzelfaUs nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen (OVG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2011, 75269).
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