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   AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99 (I) - 5   

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AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99 (I) - 5 (https://dejure.org/1999,16875)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.10.1999 - AGH 11/99 (I) - 5 (https://dejure.org/1999,16875)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 1999 - AGH 11/99 (I) - 5 (https://dejure.org/1999,16875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Nürnberg, 04.05.1999 - 3 U 4374/98

    Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Fantasiebezeichnung als Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    § 9 Abs. 1 BORA hält an der auch nach § 28 Abs. 3 der Standesrichtlinien schon bestehenden Regelung (vgl. Römermann aaO § 9 BORA, 1; OLG Nürnberg MDR 99, 899) fest, dass Anwälte bei einer beruflichen Zusammenarbeit wie etwa in einer Sozietät eine Kurzbezeichnung führen dürfen; nach Abs. 3 darf die Kurzbezeichnung nur einen auf die gemeinschaftliche Berufsausübung hinweisenden Zusatz enthalten.

    Die Vorschrift ist augenscheinlich angelehnt an § 28 Abs. 3 der früheren Standesrichtlinien (OLG Nürnberg MDR 99, 899), der ebenfalls die Kurzbezeichnung von Sozien regelte.

    § 59k BRAO ist aber Spezialvorschrift zu § 4 Abs. 1 GmbHG (Feuerich/Braun aaO § 59k, 3 m. N.) und betrifft nur das Firmierungsrecht, mithin den Namen des gesellschaftsrechtlichen Anwaltsverbundes (vgl. auch Kempter/Kopp, BRAK-Mitt. 98, 254; OLG Nürnberg MDR 99, 899; vgl. zu § 2 PartGG: Henssler/Prütting, BRAO, § 2 PartGG, 1), besagt danach nichts über das Recht zur kanzleibezogenen Angabe der Tätigkeitsausrichtung und taugt daher nicht zur Erhellung der gesetzgeberischen Wertentscheidung im Rahmen des § 59b BRAO.

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98

    Verbot der Sternsozietät

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    US 9] = MDR 99, 1160 f; ferner Feuerich/Braun aaO § 59b BRAO, 1).

    Feuerich/Braun aaO § 7 BORA, 1, 3; ebenso - unzureichende Ermächtigungsgrundlage - bezüglich § 31 BORA: AGH NRW BRAK-Mitt. 98, 286 = AnwBl 99, 52; bestätigt von BGH B. v. 21.6.1999 - AnwZ[B] 89/98 = MDR 99, 1160 f; so auch Zuck aaO 265).

  • AnwG München, 30.03.1999 - 4 AnwG 92/98

    Rüge gegen einen Rechtsanwalt wegen der Benennung von vier

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    Es genügt aber, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (BVerfGE 85, 97, 105; BGH WRP 99, 501 f = NJW 99, 1784 - Implantatbehandlungen; Jarass/Pieroth aaO Art. 12, 19; AnwG München AnwBl 99, 407 = MDR 99, 707; vgl. auch BGH Beschl. v. 21.6.1999 - AwZ[B] 89/98 [vgl. insbes.

    f) Damit wäre die Satzung insoweit nichtig und könnte nicht Prüfnorm für dieses anwaltliche Werbeverhalten sein (so bezüglich § 7 Abs. 1 BORA: AnwG München AnwBl 99, 407 = MDR 99, 707 m. zust. Anm. Römermann aaO 708; derselbe MDR 99, 1100; erneut AnwG München MDR 99, 900; Römermann aaO § 7 BORA, 33 f; abl.

  • BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96

    Implantatbehandlungen

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    In den Bereich berufsbezogener Tätigkeiten fällt daher auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste (BVerfGE 94, 372, 389; 85, 87, 105; BGH WRP 99, 824, 826 - Steuerberaterwerbung auf Fachmessen; WRP 99, 501 f = NJW 99, 1784, 1785 - Implantatbehandlungen).

    Es genügt aber, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (BVerfGE 85, 97, 105; BGH WRP 99, 501 f = NJW 99, 1784 - Implantatbehandlungen; Jarass/Pieroth aaO Art. 12, 19; AnwG München AnwBl 99, 407 = MDR 99, 707; vgl. auch BGH Beschl. v. 21.6.1999 - AwZ[B] 89/98 [vgl. insbes.

  • BGH, 05.05.1994 - I ZR 57/92

    Intraurbane Sozietät - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    Da die Satzung die Angabe des kanzleibezogenen Tätigkeitsschwerpunktes nicht regelt oder, sollte ihr doch ein solcher Regelungsinhalt zu entnehmen sein, dies ohne hinreichende gesetzliche Ermächtigung geschieht, ist, da eine anwaltliche Werbemaßnahme, die keiner Reglementierung zuwiderläuft, keiner Rechtfertigung bedarf (Feuerich/Braun aaO § 6 BORA, 2 m. N.), das beanstandete werbliche Auftreten des Antragstellers grundsätzlich zulässig; es ist nur zu messen am Sachlichkeitsgebot des § 43b BRAO, das einschließt, dass die Werbung nicht irreführen darf (BGH AnwBl 93, 633; NJW 94, 2288, 2289).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    Nicht nur die hervorgehobene Bedeutung dieses grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässigen Werbeinstrumentes hätte dem Ermächtigungsgeber Anlass zu Vorgaben auch insoweit sein müssen, sondern gerade auch der Umstand, dass die Rechtsprechung auch schon vor Einfügung des § 59b BRAO durch G. v. 2.9.1994 die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten wie etwa "Wirtschaftsrecht", "Zivilrecht" oder "Strafverteidigungen" (vgl. BGH ZIP 97, 1514, 1516; 96, 435, 436; GRUR 94, 825, 826 - Strafverteidigungen) zugelassen hat (vgl. auch Deppert BRAK-Mitt. 98, 54, 55 und 56 m. N.) und mit der Anführung eines einzigen, weitgreifenden Tätigkeitsschwerpunktes unter dem Namen des Rechtsanwaltes die Wirkung der Benennung eines Kanzleischlagwortes praktisch herstellbar war.
  • BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

    Werbung für Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    Es genügt aber, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (BVerfGE 85, 97, 105; BGH WRP 99, 501 f = NJW 99, 1784 - Implantatbehandlungen; Jarass/Pieroth aaO Art. 12, 19; AnwG München AnwBl 99, 407 = MDR 99, 707; vgl. auch BGH Beschl. v. 21.6.1999 - AwZ[B] 89/98 [vgl. insbes.
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    b) Die Auslegung der Berufsordnung hat danach ebenso wie die Auslegung von Ermächtigungsnormen (vgl. hierzu Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, 7. Aufl., Einf. 12) angesichts des Eingriffspotentials der hier betroffenen Vorschriften bezüglich einer Norm von Verfassungsrang die Regel zu beachten, dass, sind verschiedene Deutungen einer Vorschrift möglich, diejenige den Vorrang verdient, die einer Wertentscheidung der Verfassung besser entspricht (BVerfGE 8, 210, 221; vgl. auch E 35, 263, 280; 46, 166, 184; Leibholz/Rinck/Hesselberger aaO Einf. 14).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    Nicht nur die hervorgehobene Bedeutung dieses grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässigen Werbeinstrumentes hätte dem Ermächtigungsgeber Anlass zu Vorgaben auch insoweit sein müssen, sondern gerade auch der Umstand, dass die Rechtsprechung auch schon vor Einfügung des § 59b BRAO durch G. v. 2.9.1994 die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten wie etwa "Wirtschaftsrecht", "Zivilrecht" oder "Strafverteidigungen" (vgl. BGH ZIP 97, 1514, 1516; 96, 435, 436; GRUR 94, 825, 826 - Strafverteidigungen) zugelassen hat (vgl. auch Deppert BRAK-Mitt. 98, 54, 55 und 56 m. N.) und mit der Anführung eines einzigen, weitgreifenden Tätigkeitsschwerpunktes unter dem Namen des Rechtsanwaltes die Wirkung der Benennung eines Kanzleischlagwortes praktisch herstellbar war.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    b) Seit den Entscheidungen zu den anwaltlichen Standesrichtlinien (BVerfGE 76, 171, 184; 76, 196 f) ist zunehmend die gesetzgeberische Verantwortung für empfindliche Einschränkungen der Berufsfreiheit, zu denen etwa auch die Sozietätsverbote gehören, eingefordert worden.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94

    Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage -

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 85/98

    Inkrafttreten der Berufsordnung und der Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte;

  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 15/94

    Tätigkeitsschwerpunkte - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Dem hiergegen gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof durch Beschluß vom 2. Oktober 1999 (AnwBl. 2000, 253) stattgegeben.
  • AGH Baden-Württemberg, 28.04.2001 - AGH 6/00

    Verwendung der Bezeichnung Mediator auf einem Anwaltsbriefbogen als Verstoß gegen

    Denn es handelt sich dabei um eine sachliche und berufsbezogene Informationswerbung i.S.d. §§ 43b BRAO, 6 Abs. 1 BORA; die Vorschrift des § 7 BORA ist demgegenüber nicht einschlägig und im Übrigen auch nicht abschließend (vgl. insoweit bereits AGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.1999, AnwBl. 2000, 253).
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