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   AGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - AGH 22/2012 III, AGH 22/12 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42445
AGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - AGH 22/2012 III, AGH 22/12 III (https://dejure.org/2013,42445)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.11.2013 - AGH 22/2012 III, AGH 22/12 III (https://dejure.org/2013,42445)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. November 2013 - AGH 22/2012 III, AGH 22/12 III (https://dejure.org/2013,42445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldhafte Nichterfüllung der anwaltlichen Auskunftspflicht

  • Justiz Baden-Württemberg

    Aufforderung der Rechtsanwaltskammer an einen Rechtsanwalt zur Stellungnahme zu dem Beschwerdeschreiben eines Anzeigeerstatters: Auslösung der Auskunftspflicht des beschuldigten Rechtsanwalts

  • BRAK-Mitteilungen

    Verstoß gegen die Pflicht zur Auskunftserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts kann bestehen, wenn er zu einem Beschwerdeschreiben Stellung nehmen soll

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts kann bestehen, wenn er zu einem Beschwerdeschreiben Stellung nehmen soll

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AGH Rheinland-Pfalz, 04.09.2003 - 2 AGH 18/02

    Zu den Anforderungen an ein Auskunftsbegehren einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - AGH 22/12
    Nach einhelliger Rechtsauffassung (BGH NJW 2008, 917; AGH Koblenz, Beschluss vom 4. September 2003, 2 AGH 18/2002; Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Auflage, § 56, Rn.18 m.w.N.) entsteht die Auskunftspflicht des Rechtsanwalts nur auf ein Auskunftsverlangen des Auskunftsberechtigten hin, in welchem der Rechtsanwalt zu einer Wissenserklärung aufgefordert wird.
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - AGH 22/12
    Nach einhelliger Rechtsauffassung (BGH NJW 2008, 917; AGH Koblenz, Beschluss vom 4. September 2003, 2 AGH 18/2002; Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Auflage, § 56, Rn.18 m.w.N.) entsteht die Auskunftspflicht des Rechtsanwalts nur auf ein Auskunftsverlangen des Auskunftsberechtigten hin, in welchem der Rechtsanwalt zu einer Wissenserklärung aufgefordert wird.
  • AGH Brandenburg, 25.11.2019 - AGH II 2/19
    Die Übersendung des Beschwerdeschreibens eines Anzeigeerstatters an den beschuldigten Rechtsanwalt mit der Aufforderung zur Stellungnahme genügt regelmäßig dann, wenn die Beschwerde den fraglichen Sachverhalt ausreichend deutlich erkennen lässt (AGH BaWü, B. v. 04. November 2013 - AGH 22/12 III - BeckRS 2014, 1248 m. w. N.).
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