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   AGH Bayern, 02.12.2020 - BayAGH I - 5 - 7/2020   

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https://dejure.org/2020,44952
AGH Bayern, 02.12.2020 - BayAGH I - 5 - 7/2020 (https://dejure.org/2020,44952)
AGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2020 - BayAGH I - 5 - 7/2020 (https://dejure.org/2020,44952)
AGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - BayAGH I - 5 - 7/2020 (https://dejure.org/2020,44952)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Bayern, 02.12.2020 - BayAGH I - 5 - 7/20
    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. bei Entscheidung nach mündlicher Verhandlung dieser Zeitpunkt (BGH, Urteil vom 09.02.2015, AnwZ (Brfg) 16/14, Rn. 8; Weyland/ Vossebürger, aaO, § 7 Rn. 37 f.).
  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Auszug aus AGH Bayern, 02.12.2020 - BayAGH I - 5 - 7/20
    v. 26.02.1986, NJW 1986, 1802 und NJW 2017, 3704, Rn. 25 ff.) kann einem Bewerber die (Wieder-) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen schuldhaften Verhaltens, das ihn als unwürdig erscheinen lässt, nach § 7 Nr. 5 BRAO den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben, versagt werden, wenn er bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblicher Umstände - wie z.B. Zeitablauf, früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensumstände im Ganzen - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar erscheint.
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 70/17

    Anspruch eines aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen Rechtsanwalts auf

    Auszug aus AGH Bayern, 02.12.2020 - BayAGH I - 5 - 7/20
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 70/17, m.w.N.; BVerfG, Bes.
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus AGH Bayern, 02.12.2020 - BayAGH I - 5 - 7/20
    v. 26.02.1986, NJW 1986, 1802 und NJW 2017, 3704, Rn. 25 ff.) kann einem Bewerber die (Wieder-) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen schuldhaften Verhaltens, das ihn als unwürdig erscheinen lässt, nach § 7 Nr. 5 BRAO den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben, versagt werden, wenn er bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblicher Umstände - wie z.B. Zeitablauf, früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensumstände im Ganzen - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar erscheint.
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus AGH Bayern, 02.12.2020 - BayAGH I - 5 - 7/20
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Bes. v. 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04, NZI 2005, 274) kann unter Umständen von einem Vermögensverfall nicht mehr ausgegangen werden, wenn sich der Betreffende in Vergleichs- und Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Gläubigern zur ratenweisen Tilgung seiner Verbindlichkeiten verpflichtet hat, diesen Ratenzahlungen nachkommt und während dessen keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden.
  • BGH, 20.07.2021 - AnwZ (Brfg) 6/21

    Aberkennung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit und

    gegen das Urteil des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes vom 2. Dezember 2020 - BayAGH I - 5 - 7/20, dem Kläger zugestellt am 5. Januar 2021, die Berufung zuzulassen,.
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