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AGH Bayern, 06.12.2011 - BayAGH II - 6/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
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- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Auszug aus AGH Bayern, 06.12.2011 - BayAGH II - 6/11
Der Betroffene kann sich hinsichtlich dieser Äußerungen nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG berufen, da er gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen hat und die ehrverletzenden Äußerungen in keinem inneren Zusammenhang mit der Geltendmachung bzw. Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen (BVerfG NJW 1991, 2074). - OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon - …
Auszug aus AGH Bayern, 06.12.2011 - BayAGH II - 6/11
Bei den schriftsätzlichen Äußerungen des Betroffenen steht nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person der Richterin und ihre Herabsetzung im Vordergrund (BayObLG NJW-RR 2002, 40).