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AGH Bayern, 10.09.2020 - BayAGH III - 4 - 2/2020 |
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AGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 2020 - BayAGH III - 4 - 2/2020 (https://dejure.org/2020,28813)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige nachträgliche Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17
Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds …
Auszug aus AGH Bayern, 10.09.2020 - BayAGH III - 4 - 2/20
Auch der BGH vertritt ausdrücklich die Rechtsauffassung des Senats, dass als Syndikusrechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, dessen zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den gesetzlichen Zulassungskriterien entspricht (vgl. BGH, NJW 2018, 791 ff. Rn. 12). - AGH Bayern, 26.03.2018 - BayAGH I - 1 - 4/17
Syndikusanwälte: Keine Zulassung für ruhende Tätigkeit
Auszug aus AGH Bayern, 10.09.2020 - BayAGH III - 4 - 2/20
Auch § 46b II 2, der den Widerruf der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt regelt, stellt neben der arbeitsvertraglichen Gestaltung des Arbeitsverhältnisses auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit des Anwalts ab (vgl. zum Ganzen: BayAGH, Urt. v. 26.3.2018 - BayAGH I-1-4/17, zitiert nach Juris, Rn. 21).