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   AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18, BayAGH I - 1 - 13/2018   

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https://dejure.org/2019,6629
AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18, BayAGH I - 1 - 13/2018 (https://dejure.org/2019,6629)
AGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18, BayAGH I - 1 - 13/2018 (https://dejure.org/2019,6629)
AGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2019 - BayAGH I - 1 - 13/18, BayAGH I - 1 - 13/2018 (https://dejure.org/2019,6629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BRAO § 46 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2
    Zulassung als Syndikusrechtsanwältin - Tätigkeit als Schadenanwältin

  • rewis.io

    Zulassung als Syndikusrechtsanwältin - Tätigkeit als Schadenanwältin

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    Denn in Unternehmen ist es aus Compliance-Gründen beziehungsweise zur Wahrung des sog. Vier-Augenprinzips nicht unüblich vorzusehen, dass eine zweite Unterschrift im Außenverhältnis nötig ist (BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 zu einer "Abteilungsleiterin Personalstrategie und - controlling").

    Wie oben bereits ausgeführt, hat der BGH entschieden, dass es nicht darauf ankommt, ob der Betreffende tatsächlich nach außen auftritt, solange er nur die Befugnis dazu hat (Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 -, Rn. 21, juris).

    Wie oben ausgeführt, steht dieses beschränkte "4-Augen-Prinzip" nach der Rspr. des BGH der Befugnis "nach außen verantwortlich aufzutreten", nicht entgegen (Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18).

  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 68/17

    Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit im

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    Die Erfüllung der Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO ist dort vertraglich gewährleistet (vgl. BGH vom 15. Oktober 2018, AnwZ (Brfg) 68/17).

    Daraus folgt, dass der Zulassungsbescheid das Arbeitsverhältnis und die von ihm umfassten Tätigkeiten, auf welche sich die Zulassung bezieht, so genau bezeichnen muss, dass nachträgliche Veränderungen, die einen Antrag auf Erweiterung der Zulassung oder aber deren Widerruf erfordern, erkennbar sind (BGH vom 15. Oktober 2018, AnwZ (Brfg) 68/17, dort bejaht für eine Bescheidsbezeichnung als "Syndikusrechtsanwältin im Fachbereich Personal Abteilung Personalbetreuung bei der Stadt M. gemäß Arbeitsvertrag vom 04.05.2001, Arbeitsvertrag vom 05.10.2001, Generalvollmacht vom 16.07.2001, Anlage vom 27.01.2016 zum Arbeitsvertrag vom 05.10.2001, Tätigkeitsbeschreibung vom 27.01.2016 und Arbeitsplatzbeschreibung vom 02.03.2015/27.01.2016").

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 29/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit im Bereich "Heilwesen-Schaden";

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    Denn ein Arbeitnehmer, der an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden ist, ist nicht eigenverantwortlich und fachlich unabhängig tätig (BGH vom 14. Januar 2019, AnwZ (Brfg) 29/17, zu einer Mitarbeiterin im Bereich "Heilwesen-Schaden" einer Berufshaftpflichtversicherung mit Entscheidungsvollmacht bis 50.000 Euro; in Sachen oberhalb der Vollmacht hatte sie die Weisung ihrer Abteilungsleiterin einzuholen).

    Nach der Rechtsprechung des BGH reicht ein Anteil von 70 bis 80 Prozent der der insgesamt geleisteten Arbeit regelmäßig für die Annahme einer Prägung des Arbeitsverhältnisses durch die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten Tätigkeiten aus (Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 29/17 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    a) Aus Wortlaut (§ 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4, § 46a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BRAO) und Systematik des Gesetzes sowie der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 18/5201) ergibt sich eindeutig, dass als Syndikusrechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, dessen zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den gesetzlichen Zulassungskriterien entspricht (BGH, Urteil vom 29.1.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17).
  • BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 15/17

    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung der

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    Die diesbezügliche Bewertung der schriftlichen Unterlagen, denen für den Nachweis maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. § 46a Abs. 3 BRAO; BGH vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 15/17, a.a.O. Rn. 8; BT-Drucks. 18/5201, S. 34), und die Anhörung der Klägerin gaben - entgegen der Auffassung der Beklagten - keinen Anlass zu ernstlichen Zweifeln an ihrer Richtigkeit.
  • AGH Bayern, 06.12.2018 - BayAGH I - 1 - 19/18
    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    Dies ist unabhängig davon zu bejahen, ob die Klägerin nach Prüfung des Falles sich mit ihren Vorgesetzten austauscht oder selbständig entscheidet, weil das Handeln für den Arbeitgeber nach juristischer Prüfung die Erteilung von Rechtsrat umfasst (BayAGH I - 1- 19/18).
  • BGH, 29.01.2019 - AnwZ (Brfg) 16/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als Sachbearbeiter

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    Insbesondere ist die Klägerin danach bei ihrer Tätigkeit als Schadensreguliererin nicht richtliniengebunden (vgl. dazu zuletzt BGH vom 29.01.2019, AnwZ (Brfg) 16/18, Rz. 26 ff.) und verlangt ihre Tätigkeit eine volljuristische Ausbildung mit Kenntnissen insbesondere im zivilrechtlichen Haftungs- und Versicherungsrecht, aber auch im SozialUnterhalts- und Steuerrecht, sodass auch hier dahinstehen kann, ob eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin überhaupt eine gewisse fachliche Breite und fachliche Tiefe voraussetzt (vgl. dazu zuletzt ebenfalls BGH vom 29.01.2019, AnwZ (Brfg) 16/18, Rz. 19 ff., zu einer Sachbearbeiterin in der Abteilung Kraftfahrtschaden eines Versicherungsverein a.G.).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    (BGH, Beschluss vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17 -, Rn. 34, juris, BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29 f.).
  • BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17

    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung des

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 13/18
    (BGH, Beschluss vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17 -, Rn. 34, juris, BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29 f.).
  • AGH Baden-Württemberg, 07.06.2022 - AGH 1/21

    Zulassung als Syndikusanwalt für die ausgeübte Tätigkeit; Befreiung von der

    Nach § 46a Abs. 4 Nr. 2 BRAO wird der Bewerber mit der Zulassung rückwirkend zu dem Zeitpunkt Mitglied der Rechtsanwaltskammer, zu dem der Antrag auf Zulassung dort eingegangen ist (Weyland/Träger, 10. Aufl. 2020, BRAO § 46a Rn. 40; vgl. AGH Bayern, Urteil vom 13.03.2019 - BayAGH I-1-17/18 - NJOZ 2020, 339, beck-online).
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