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   AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18, BayAGH I - 1 - 17/2018   

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https://dejure.org/2019,5745
AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18, BayAGH I - 1 - 17/2018 (https://dejure.org/2019,5745)
AGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18, BayAGH I - 1 - 17/2018 (https://dejure.org/2019,5745)
AGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2019 - BayAGH I - 1 - 17/18, BayAGH I - 1 - 17/2018 (https://dejure.org/2019,5745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Anwaltsblatt

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Syndikusrechtsanwalt: Genaue Bezeichnung im Tenor

  • rewis.io

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit als Schadensregulierer

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Syndikusrechtsanwalt: Genaue Bezeichnung im Tenor

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    § 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO
    Vier-Augen-Prinzip genügt für nach außen verantwortlichen Auftritt

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Syndikusrechtsanwalt: Genaue Bezeichnung im Tenor

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 296
  • AnwBl Online 2019, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    Denn in Unternehmen ist es aus Compliance-Gründen beziehungsweise zur Wahrung des sog. Vier-Augenprinzips nicht unüblich vorzusehen, dass eine zweite Unterschrift im Außenverhältnis nötig ist (BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 zu einer "Abteilungsleiterin Personalstrategie und - controlling").

    Wie oben bereits ausgeführt, hat der BGH bereits entschieden, dass es nicht darauf ankommt, ob der Betreffende tatsächlich nach außen auftritt, solange er nur die Befugnis dazu hat (Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 -, Rn. 21, juris).

    Wie oben bereits ausgeführt, steht dieses beschränkte "4-Augen-Prinzip" nach der Rspr. des BGH der Befugnis "nach außen verantwortlich aufzutreten", nicht entgegen (Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18).

  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 68/17

    Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit im

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    Die Erfüllung der Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO ist dort vertraglich gewährleistet (vgl. BGH vom 15. Oktober 2018, AnwZ (Brfg) 68/17).

    Daraus folgt, dass der Zulassungsbescheid das Arbeitsverhältnis und die von ihm umfassten Tätigkeiten, auf welche sich die Zulassung bezieht, so genau bezeichnen muss, dass nachträgliche Veränderungen, die einen Antrag auf Erweiterung der Zulassung oder aber deren Widerruf erfordern, erkennbar sind (BGH vom 15. Oktober 2018, AnwZ (Brfg) 68/17, dort bejaht für eine Bescheidsbezeichnung als "Syndikusrechtsanwältin im Fachbereich Personal Abteilung Personalbetreuung bei der Stadt M. gemäß Arbeitsvertrag vom 04.05.2001, Arbeitsvertrag vom 05.10.2001, Generalvollmacht vom 16.07.2001, Anlage vom 27.01.2016 zum Arbeitsvertrag vom 05.10.2001, Tätigkeitsbeschreibung vom 27.01.2016 und Arbeitsplatzbeschreibung vom 02.03.2015/27.01.2016").

  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    a) Da als Syndikusrechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, dessen zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den gesetzlichen Zulassungskriterien entspricht (BGH, Urteil vom 29.1.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17) und da bei - wie vorliegend - Entscheidungen über Verpflichtungsklagen nach mündlicher Verhandlung dieser Zeitpunkt maßgeblich ist (BGH Urt. v. 9.2.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14), stellt der Senat hierbei zunächst auf die aktuelle Tätigkeit des Klägers in der Gruppe 8 ab.

    a) Aus Wortlaut (§ 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4, § 46a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BRAO) und Systematik des Gesetzes sowie der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 18/5201) ergibt sich eindeutig, dass als Syndikusrechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, dessen zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den gesetzlichen Zulassungskriterien entspricht (BGH, Urteil vom 29.1.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17).

  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    Entscheidend ist insoweit, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts ist und damit das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. BGH vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 34; vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, juris Rn. 61 f., 79, 81 f.; jeweils mwN; BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    Entscheidend ist insoweit, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts ist und damit das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. BGH vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 34; vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, juris Rn. 61 f., 79, 81 f.; jeweils mwN; BT-Drucks. 18/5201, S. 19, 29).
  • BGH, 29.01.2019 - AnwZ (Brfg) 16/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als Sachbearbeiter

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    Insbesondere ist der Kläger danach bei seiner Tätigkeit als Schadensregulierer nicht richtliniengebunden (vgl. dazu zuletzt BGH vom 29.01.2019, AnwZ (Brfg) 16/18, Rz. 26 ff.) und verlangt seine Tätigkeit eine volljuristische Ausbildung mit Kenntnissen insbesondere im zivilrechtlichen Haftungs- und Versicherungsrecht, aber auch im Sozialrecht, sodass auch hier dahinstehen kann, ob eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt überhaupt eine gewisse fachliche Breite und fachliche Tiefe voraussetzt (vgl. dazu zuletzt ebenfalls BGH vom 29.01.2019, AnwZ (Brfg) 16/18, Rz. 19 ff., zu einer Sachbearbeiterin in der Abteilung Kraftfahrtschaden eines Versicherungsverein a.G.).
  • BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 15/17

    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung der

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    Die diesbezügliche Bewertung der schriftlichen Unterlagen, denen für den Nachweis maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. § 46a Abs. 3 BRAO; BGH vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 15/17, aaO Rn. 8; BT-Drucks. 18/5201, S. 34), und die Anhörung des Klägers gaben - entgegen der Auffassung der Beklagten - keinen Anlass zu ernstlichen Zweifeln an ihrer Richtigkeit.
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 29/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit im Bereich "Heilwesen-Schaden";

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    Denn ein Arbeitnehmer, der an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden ist, ist nicht eigenverantwortlich und fachlich unabhängig tätig (BGH vom 14. Januar 2019, AnwZ (Brfg) 29/17, zu einer Mitarbeiterin im Bereich "Heilwesen-Schaden" einer Berufshaftpflichtversicherung mit Entscheidungsvollmacht bis 50.000 Euro; in Sachen oberhalb der Vollmacht hatte sie die Weisung ihrer Abteilungsleiterin einzuholen).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 17/18
    a) Da als Syndikusrechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, dessen zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den gesetzlichen Zulassungskriterien entspricht (BGH, Urteil vom 29.1.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17) und da bei - wie vorliegend - Entscheidungen über Verpflichtungsklagen nach mündlicher Verhandlung dieser Zeitpunkt maßgeblich ist (BGH Urt. v. 9.2.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14), stellt der Senat hierbei zunächst auf die aktuelle Tätigkeit des Klägers in der Gruppe 8 ab.
  • AGH Baden-Württemberg, 07.06.2022 - AGH 1/21

    Zulassung als Syndikusanwalt für die ausgeübte Tätigkeit; Befreiung von der

    Nach § 46a Abs. 4 Nr. 2 BRAO wird der Bewerber mit der Zulassung rückwirkend zu dem Zeitpunkt Mitglied der Rechtsanwaltskammer, zu dem der Antrag auf Zulassung dort eingegangen ist (Weyland/Träger, 10. Aufl. 2020, BRAO § 46a Rn. 40; vgl. AGH Bayern, Urteil vom 13.03.2019 - BayAGH I-1-17/18 - NJOZ 2020, 339, beck-online).
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