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   AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18, BayAGH I - 1 - 25/2018   

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https://dejure.org/2019,12191
AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18, BayAGH I - 1 - 25/2018 (https://dejure.org/2019,12191)
AGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18, BayAGH I - 1 - 25/2018 (https://dejure.org/2019,12191)
AGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2019 - BayAGH I - 1 - 25/18, BayAGH I - 1 - 25/2018 (https://dejure.org/2019,12191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 3, § 46c Abs. 1
    Anforderungen an die Tätigkeitsbeschreibung zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt und Mitwirkungspflicht des Antragstellers

  • Anwaltsblatt

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Einzelvorstand einer Stiftung

  • Anwaltsblatt

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Einzelvorstand einer Stiftung

  • rewis.io

    Anforderungen an die Tätigkeitsbeschreibung zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt und Mitwirkungspflicht des Antragstellers

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Mitwirkungslast - Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Einzelvorstand einer Stiftung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Einzelvorstand einer Stiftung

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 488
  • AnwBl Online 2019, 674
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.08.2013 - AnwZ (Brfg) 28/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18
    Diese Mitwirkungslast setzt sich im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof fort, soweit es um Vorgänge geht, die nur ihm bekannt sind oder jedenfalls nur mit seiner Hilfe zuverlässig ermittelt werden können (BGH, Beschluss vom 13.08.2013, AnwZ (Brfg) 28/13, Rn. 7).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18
    Da als Syndikusrechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, dessen zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den gesetzlichen Zulassungskriterien entspricht (BGH, Urteil vom 29.1.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17) und da bei - wie vorliegend - Entscheidungen über Verpflichtungsklagen nach mündlicher Verhandlung dieser Zeitpunkt maßgeblich ist (BGH Urt. v. 9.2.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14), wäre eine entsprechende Darlegung allein für die Vergangenheit sowieso nicht ausreichend gewesen.
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18
    Da als Syndikusrechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, dessen zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den gesetzlichen Zulassungskriterien entspricht (BGH, Urteil vom 29.1.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17) und da bei - wie vorliegend - Entscheidungen über Verpflichtungsklagen nach mündlicher Verhandlung dieser Zeitpunkt maßgeblich ist (BGH Urt. v. 9.2.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14), wäre eine entsprechende Darlegung allein für die Vergangenheit sowieso nicht ausreichend gewesen.
  • BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 15/17

    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung der

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18
    Die diesbezügliche Bewertung der schriftlichen Unterlagen, denen für den Nachweis maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. § 46a Abs. 3 BRAO; BGH vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 15/17, a.a.O. Rn. 8; BT-Drucks. 18/5201, S. 34), und die Anhörung des Klägers gaben keinen Anlass zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der Entscheidung der Beklagten:.
  • BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 21/17

    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung des

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18
    Entscheidend ist insoweit, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts ist und damit das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (BGH, Beschluss vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17 -, Rn. 34, juris, BT-Drs.
  • BGH, 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 22/17

    Zulassung einer Berufung vor dem Anwaltsgerichtshofs des Landes

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18
    e) Ebenfalls dahinstehen kann deshalb, ob es sich bei dem Dienstverhältnis des Klägers überhaupt um eine fachlich unabhängig und eigenverantwortlich auszuübende Tätigkeit i.S.v. § 46 Abs. 3 und 4 BRAO handeln kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2018, AnwZ (Brfg) 22/17, wonach die im Zusammenhang mit der Geschäftsführerstellung einer GmbH aufgeworfenen Fragen einer Klärung in einem Berufungsverfahren vor dem BGH bedürfen).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18
    Entscheidend ist insoweit, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts ist und damit das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (BGH, Beschluss vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 21/17, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17 -, Rn. 34, juris, BT-Drs.
  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus AGH Bayern, 13.03.2019 - BayAGH I - 1 - 25/18
    d) Somit kann dahinstehen, ob es für die Annahme anwaltlicher Prägung bereits ausreichen würde, wenn die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten Tätigkeiten zu mehr als 50 Prozent der insgesamt geleisteten Arbeit ausgeübt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, Rz. 81 ff.; 70 bis 80 Prozent wären danach jedenfalls ausreichend).
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