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   AGH Bayern, 15.07.2019 - BayAGH I - 5 - 16/18, BayAGH I - 5 - 16/2018   

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https://dejure.org/2019,22753
AGH Bayern, 15.07.2019 - BayAGH I - 5 - 16/18, BayAGH I - 5 - 16/2018 (https://dejure.org/2019,22753)
AGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2019 - BayAGH I - 5 - 16/18, BayAGH I - 5 - 16/2018 (https://dejure.org/2019,22753)
AGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2019 - BayAGH I - 5 - 16/18, BayAGH I - 5 - 16/2018 (https://dejure.org/2019,22753)
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Wird zitiert von ...

  • AGH Bayern, 07.10.2019 - BayAGH III - 4 - 11/18
    Auch würde eine solche Sichtweise das Leitbild des eigenverantwortlich und fachlich unabhängig agierenden Rechtsanwalts konterkarieren, da eine solche Sichtweise gerade in den Fällen das Vorliegen einer anwaltlichen Tätigkeit verneinen würde, in denen dem Kl. durch den Arbeitgeber in besonderem Maße Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit dadurch eingeräumt wurden, dadurch dass der Kl. die eigenverantwortlich gefundene Lösung unabhängig und ohne weitere Rücksprache auch umsetzen darf (vgl. BayAGH, Urt. v. 15.7.2019 - BayAGH I-5-16/18 und AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.12.2017 - 1 AGH 21/17; Hessischer AGH, Urt. v. 3.4.2017 - 2 AGH 8/16).

    Fachliche Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass sich die Meinung des Kl. in jedem Fall gegenüber der Meinung seines Arbeitgebers durchsetzen müsste (vgl. BayAGH, Urt. v. 15.7.2019 - BayAGH I-5-16/18).

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