Rechtsprechung
   AGH Bayern, 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15977
AGH Bayern, 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17 (https://dejure.org/2018,15977)
AGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17 (https://dejure.org/2018,15977)
AGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - BayAGH I - 1 - 33/17 (https://dejure.org/2018,15977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus AGH Bayern, 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17
    Etwaige berufsrechtliche Nachteile (keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt) werden jedoch durch das Sozialrecht und seine Regelungen zur Kontinuität der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Regel aufgefangen (vgl. insgesamt zu II 4 BGH Urteil vom 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17, WM 2018, 445 unter I 2 c insb.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 1 AGH 1/17
    Auszug aus AGH Bayern, 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17
    Hiervon kann dann ausgegangen werden, wenn die anwaltliche Tätigkeit mehr als die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt (vgl. AGH Hamm Urteil vom 24.11.2017 - 1 AGH 1/17, AnwBl Online 2018, 416 unter 2).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus AGH Bayern, 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17
    Soweit nach der am 03.04.2014 ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der vor dem 01.01.2016 geltenden Rechtslage bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigte Rechtsanwälte nicht gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien waren (vgl. BSG Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R, NJW 2014, 2743 unter 6 = Rn. 28 ff.), haben zumindest Inhaber einer begünstigenden Befreiungsentscheidung - bezogen auf die jeweilige Beschäftigung, für die die Befreiung ausgesprochen wurde - ein rechtlich geschütztes Vertrauen in den Bestand dieser Entscheidung (BSG a.a.O. Rn. 58).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus AGH Bayern, 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob gegen die Einbeziehung der Tätigkeit des Klägers in den Anwendungsbereich von § 46 Abs. 5 BRAO - wie die Beklagte im Schriftsatz vom 08.02.2018 (dort unter Ziffer II 3) meint - auch unter dem Gesichtspunkt des § 4 RDG Bedenken bestehen (vgl. BGH Urteil vom 14.01.2016 - I ZR 107/14, NJW-RR 2016, 1056 unter II 2 c = Rn. 31/35).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 AGH 17/16

    Syndikusanwälte: Keine Syndikuszulassung bei Beratung der Kunden des Arbeitgebers

    Auszug aus AGH Bayern, 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17
    Aus dem Wortlaut (§ 46 Abs. 5 und Abs. 3 Nr. 2, § 46 a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BRAO) und der Systematik des Gesetzes sowie der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 18/5201) ergibt sich eindeutig, dass als Syndikusrechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, dessen anwaltliche Tätigkeit und hier insbesondere die Erteilung von Rechtsrat sich - abgesehen von den hier nicht einschlägigen Ausnahmen des § 46 Abs. 5 S. 2 BRAO - sich auf die Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bezieht (Anwaltsgerichtshof Koblenz Urteil vom 11.08.2017 - 1 AGH 17/16, juris Rn. 39 ff).
  • AGH Bayern, 07.10.2019 - BayAGH III - 4 - 11/18
    Wären auch die Inhalte und Bezugsobjekte der arbeitgeberseitigen Rechtsdienstleistungen Angelegenheiten des Arbeitgebers, so hätte es der Differenzierung in § 46 V 1 BRAO einerseits und in § 46 V 2 Nr. 2 und Nr. 3 BRAO andererseits nicht bedurft (Bayerischer AGH, Urt. v. 16.5.2018 - BayAGH I-1-33/17).

    In seinem Urt. v. 16.5.2018 - BayAGH I - 1-33/17 habe sich der Bayerische AGH allerdings zu einer konkreten Abgrenzung geäußert.

    Auch in dem von der Bekl. ebenfalls angeführten Urteil des Bayerischen AGH v. 16.5.2018 (BayAGH, Urt. v. 16.5.2018 - BayAGH I-1-33/17) lag der zu entscheidende Fall anders als im gegenständlichen Verfahren.

  • AGH Baden-Württemberg, 03.09.2019 - AGH 6/19

    Anspruch der Mitarbeiterin einer Versicherungsmakler GmBH auf Zulassung als

    Genauso ist zu entscheiden, wenn ein Rechtsanwalt bei einer Versicherungsmakler GmbH angestellt ist und 70% seiner Arbeitszeit auf die unmittelbare Beratung der (Firmen-)Kunden der Arbeitgeberin entfallen (AGH München, Urteil vom 16.05.2018 - BayAGH I - 1 - 33/17 - juris Rn. 11; Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt durch BGH, Beschluss vom 10.04.2019 - AnwZ(Brfg) 46/19 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht