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   AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13   

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https://dejure.org/2014,79249
AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13 (https://dejure.org/2014,79249)
AGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13 (https://dejure.org/2014,79249)
AGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - BayAGH III - 4 - 5/13 (https://dejure.org/2014,79249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwendung des anwaltlichen Berufsrechts auf anwaltliche Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 830
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04

    Verbot der "Doppelverfolgung" bei Verstoß gegen die Berufsordnungen der

    Auszug aus AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13
    Insolvenzverwaltung gehört zum Berufsbild des RA Das anwaltliche Berufsrecht findet grundsätzlich auch auf den als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalt Anwendung, da die Insolvenzverwaltung zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört, sofern nicht der Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter durch geeignete Maßnahmen vollständig von seiner Kerntätigkeit als Rechtsanwalt trennt - wie hier nicht (vgl. BGH, NJW 2005, 1057 zum Wirtschaftsprüfer, Rdnr. 32, juris).

    Folglich werden Angehörige dieser Berufsgruppen auch bevorzugt bestellt (vgl. BGH, NJW 2005, 1057; BVerfG, NJW 2004, 2725, 2727).

    Die Normen der lnsolvenzordnung, welche die Aufsicht des Insolvenzgerichts über die Tätigkeit des Insolvenzverwalters regeln, sind keine den berufsrechtlichen Organisationsstrukturen der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) vergleichbaren Regelungen, die im Einzelfall geeignet wären, die berufsrechtlichen Regelungen zu verdrängen (vgl. BGH, NJW 2005, 1057, Rdnr. 23, juris zur Wirtschaftsprüferordnung).

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13
    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob die Insolvenzverwaltertätigkeit sich zu einem eigenständigen Berufsbild im herkömmlichen Sinne verdichtet hat, worauf der Kl. hinweist (wohl bejahend BVerfG, NJW 2004, 2725, 2727; verneinend z.B. Münchener Kommentar/Graeber lnsO, § 56, Rdnr. 39 ff. m.w.N.).

    Folglich werden Angehörige dieser Berufsgruppen auch bevorzugt bestellt (vgl. BGH, NJW 2005, 1057; BVerfG, NJW 2004, 2725, 2727).

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 141/91

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter

    Auszug aus AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13
    Treuhandtätigkeit gehört wiederum zum Berufsbild des Rechtsanwalts (vgl. BGH, v. 9.11.1992 - II ZR 141/91, Rdnr. 7, juris).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13
    Hat dieser zur Wahrung seiner Rechte die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erachtet, so soll er grundsätzlich davor geschützt sein, bei direkter Kontaktaufnahme durch den Rechtsanwalt der Gegenseite wegen fehlender eigener Rechtskenntnisse und mangels rechtlicher Beratung übervorteilt zu werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 BvR 848/07, Rdnr. 48, BRAK-Mitt. 2009, 73 = juris).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13
    aa) Das Umgehungsverbot dient einer funktionsfähigen Rechtspflege und damit einem bedeutenden Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfGE 117, 163, 182).
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