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   AGH Bayern, 25.02.2010 - BayAGH I - 25/2009   

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https://dejure.org/2010,30191
AGH Bayern, 25.02.2010 - BayAGH I - 25/2009 (https://dejure.org/2010,30191)
AGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2010 - BayAGH I - 25/2009 (https://dejure.org/2010,30191)
AGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - BayAGH I - 25/2009 (https://dejure.org/2010,30191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulassung einer Gesellschaft aus Rechtsanwälten und Patentanwälten: Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte bei den Patentanwälten

  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsanwaltsgesellschaft - Zum Mehrheitserfordernis bezüglich Geschäftsanteilen und Stimmrechten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34

    §§ 59d, 59e, 59f BRAO
    Rechtsanwaltsgesellschaft - Zum Mehrheitserfordernis bezüglich Geschäftsanteilen und Stimmrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus AGH Bayern, 25.02.2010 - BayAGH I - 25/09
    Auch die Klägerin selbst kann allerdings den Grundrechtsverstoß gemäß Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG geltend machen, da sie als juristische Person Trägerin des Grundrechts der Berufsfreiheit ist (vgl. BVerfGE 97, 228/253; 102, 197/212 f.; 115, 205/229; Jarass/Pieroth, GG, 10. Auflage, Art, 12 Rn. 10 a).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus AGH Bayern, 25.02.2010 - BayAGH I - 25/09
    Auch die Klägerin selbst kann allerdings den Grundrechtsverstoß gemäß Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG geltend machen, da sie als juristische Person Trägerin des Grundrechts der Berufsfreiheit ist (vgl. BVerfGE 97, 228/253; 102, 197/212 f.; 115, 205/229; Jarass/Pieroth, GG, 10. Auflage, Art, 12 Rn. 10 a).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus AGH Bayern, 25.02.2010 - BayAGH I - 25/09
    Auch die Klägerin selbst kann allerdings den Grundrechtsverstoß gemäß Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG geltend machen, da sie als juristische Person Trägerin des Grundrechts der Berufsfreiheit ist (vgl. BVerfGE 97, 228/253; 102, 197/212 f.; 115, 205/229; Jarass/Pieroth, GG, 10. Auflage, Art, 12 Rn. 10 a).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus AGH Bayern, 25.02.2010 - BayAGH I - 25/09
    Auch der Bundesgerichtshof hat im Übrigen bislang keine Veranlassung gesehen, an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen zu zweifeln (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26.11.2007, AnwZ (B) 102/06).
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