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   AGH Bayern, 27.11.2008 - BayAGH I - 45/07   

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https://dejure.org/2008,44319
AGH Bayern, 27.11.2008 - BayAGH I - 45/07 (https://dejure.org/2008,44319)
AGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2008 - BayAGH I - 45/07 (https://dejure.org/2008,44319)
AGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2008 - BayAGH I - 45/07 (https://dejure.org/2008,44319)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Annahme eines Vermögensverfalls bei einem in der Vergangenheit gezeigten verantwortungsvollen Umgang mit Fremdgeldern aufgrund fehlender Gefährdung der Interessen Rechtsuchender; Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Anwaltschaft bei ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Bayern, 27.11.2008 - BayAGH I - 45/07
    Der Übergang der Verfügungsbefugnis des insolventen Rechtsanwalts auf einen Vermögensverwalter führt nicht dazu, dass die Vermögensverhältnisse des Rechtsanwalts bereits deshalb als wieder "geordnet" anzusehen wären (BGH NJW 2005, 511, unter II 1 m.w.Nachw.).

    Wie der Bestimmung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zu entnehmen ist, geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden aus, wenn sich der Rechtsanwalt in Vermögensverfall befindet; dies ist auch in aller Regel der Fall, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern (BGH, NJW 2005, 511, unter II 2 a).

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus AGH Bayern, 27.11.2008 - BayAGH I - 45/07
    Allerdings kann eine Gesamtwürdigung der Person des Rechtsanwalts, der Umstände des eröffneten Insolvenzverfahrens sowie etwaiger Beschränkungen, denen sich der insolvente Rechtsanwalt arbeitsvertraglich unterworfen hat, ausnahmsweise den Schluss rechtfertigen, dass durch den Vermögensverfall eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht gegeben ist (BGH, NJW 2007, 2924, Tz. 12).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus AGH Bayern, 27.11.2008 - BayAGH I - 45/07
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (BGH NJW 2005, 1271 unter II 2 und 3).
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