Rechtsprechung
AGH Bayern, 30.09.2019 - BayAGH I - 1 - 36/18, BayAGH I - 1 - 36/2018 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Keine Syndikuszulassung für interne Beratung von Client Leads
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 58/17
Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. Tätigkeit in …
Auszug aus AGH Bayern, 30.09.2019 - BayAGH I - 1 - 36/18
Anders als in den von der Kl. zitierten Entscheidungen des BGH v. 2.7.2018 (AnwZ (Brfg) 49/17) und 15.10.2018 (AnwZ (Brfg) 58/17) begebe sie sich, von Ausnahmen abgesehen, nicht in die Sphäre der Kunden der A. und habe zu diesen keinen direkten Kontakt.Demnach ist es für den Antrag der Beigeladenen auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin rechtlich unerheblich, dass ihre Arbeitgeberin über die Erlaubnis verfügt, nach § 10 I 1 Nr. 2 RDG Rechtsdienstleistungen im Bereich der Rentenberatung zu erbringen (BGH, Urt. v. 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 58/17 Rn. 11).
Auch der Umstand, dass der Gesetzgeber eine Beratung explizit erlaubt hat, begründet keine Zuordnung der Tätigkeit zu den Rechtsangelegenheiten der Arbeitgeberin (für den Rentenberater, der über eine Erlaubnis nach § 10 I 1 Nr. 2 RDG verfügt: BGH, Urt. v. 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 58/17, Rn. 11).
- BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17
Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des …
Auszug aus AGH Bayern, 30.09.2019 - BayAGH I - 1 - 36/18
Anders als in den von der Kl. zitierten Entscheidungen des BGH v. 2.7.2018 (AnwZ (Brfg) 49/17) und 15.10.2018 (AnwZ (Brfg) 58/17) begebe sie sich, von Ausnahmen abgesehen, nicht in die Sphäre der Kunden der A. und habe zu diesen keinen direkten Kontakt.a) Bei dem Merkmal der Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers (§ 46 II 1, V BRAO) handelt es sich nicht lediglich um eine Beschränkung der Rechtsdienstleistungsbefugnis des Syndikusrechtsanwalts, sondern - ebenso wie bei den Bestimmungen in § 46 II-IV BRAO - um eine tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (vgl. grundlegend zur Auslegung von § 46 II 1, V BRAO und dessen Verfassungsgemäßheit: BGH, Urt. v. 2.7.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17 Rn. 37 ff. und Rn. 74 ff. m.w.N.).
- BGH, 16.08.2019 - AnwZ (Brfg) 58/18
Klage gegen ein Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei einer Tätigkeit als …
Auszug aus AGH Bayern, 30.09.2019 - BayAGH I - 1 - 36/18
Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 16.8.2019 - AnwZ (Brfg) 58/18 Rn. 30 ff. m.w.N.) wird eine Angelegenheit nämlich nicht dadurch zu einer Rechtsangelegenheit des Arbeitgebers, dass dieser sich schuldrechtlich zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet.Deren Interesse, vor einem möglichen Regress bewahrt zu werden, führt aber nicht dazu, eine Zugehörigkeit zum Rechtskreis des Kunden in Frage zu stellen (BGH, Beschl. v. 16.8.2019, AnwZ (Brfg) 58/18).
- BGH, 24.05.2019 - AnwZ (Brfg) 23/19
Zulassung der Berufung auf Antrag i.R.d. Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
Auszug aus AGH Bayern, 30.09.2019 - BayAGH I - 1 - 36/18
e) Ebenfalls bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Vertretung des Arbeitgebers ausschließlich sein muss oder ob es ausreicht, dass dieser Tätigkeitsanteil jedenfalls "prägend" ist (vgl. dazu die zugelassene Berufung BGH, Beschl. v. 24.5.2019 - AnwZ (Brfg) 23/19). - BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter …
Auszug aus AGH Bayern, 30.09.2019 - BayAGH I - 1 - 36/18
Ebenfalls nicht erforderlich sei, dass es sich um eine Alleinvertretungsbefugnis handele, wie der BGH in seiner Entscheidung v. 14.1.2019 (AnwZ (Brfg) 25/18) klargestellt habe.