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AGH Berlin, 06.08.2018 - II AGH 2/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 31a Abs 6 BRAO, § 112c Abs 1 BRAO, § 123 VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Offline-Schaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - Wolters Kluwer
Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Offline-Schaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hinsichtlich der passiven Nutzungspflicht
- BRAK-Mitteilungen
Keine passive Nutzungspflicht des beA im Offline-Betrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Pressebericht, 08.08.2018)
Kaputtes Anwaltspostfach: Keine Nutzungspflicht ohne Nutzungsmöglichkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Eilantrag zum beA zur Feststellung der passiven Nutzungspflicht
- recht-energisch.de (Kurzinformation)
Das beA
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus AGH Berlin, 06.08.2018 - II AGH 2/18
Jedoch kann vorläufiger Rechtsschutz nur gewährt werden, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht von vornherein nutzlos ist, sondern geeignet erscheint, die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zu verbessern (vgl. z.B. Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ).