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   AGH Berlin, 12.02.2016 - II AGH 11/15   

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AGH Berlin, 12.02.2016 - II AGH 11/15 (https://dejure.org/2016,9072)
AGH Berlin, Entscheidung vom 12.02.2016 - II AGH 11/15 (https://dejure.org/2016,9072)
AGH Berlin, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - II AGH 11/15 (https://dejure.org/2016,9072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus AGH Berlin, 12.02.2016 - II AGH 11/15
    Ein ordnungsgemäßer Antrag setzt nach § 122 Abs. 2 Satz 2 BRAO, welcher inhaltlich dem 172 Abs. 3 Satz 1 StPO entspricht (vgl. Dittmann , in: Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl. 2014, § 122, Rdnr. 6; Johnigk , a.a.O.; Kleine-Cosack , in: Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl. 2015, § 122, Rdnr. 2), voraus, dass er eine geschlossene, aus sich heraus verständliche Sachdarstellung des Antragstellers enthält, die es ermöglicht, ohne Rückgriff auf den gesamten Inhalt der Ermittlungsakten eine Überprüfung der Einstellungsentscheidung vorzunehmen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1027 zu § 172 StPO).
  • OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und

    Auszug aus AGH Berlin, 12.02.2016 - II AGH 11/15
    Das zur Entscheidung berufene Gericht soll allein durch den Antrag in die Lage versetzt werden, eine Schlüssigkeitsprüfung anhand der objektiv gegebenen Sachlage vorzunehmen (Bayerischer AGH, Beschl. v. 6.4.2005 - BayAGH I 31/04, juris, Rdnr. 31; OLG Schleswig, NStZ 2013, 302, 303 zu § 172 StPO).
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