Rechtsprechung
   AGH Berlin, 25.09.2013 - II AGH 3/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45661
AGH Berlin, 25.09.2013 - II AGH 3/13 (https://dejure.org/2013,45661)
AGH Berlin, Entscheidung vom 25.09.2013 - II AGH 3/13 (https://dejure.org/2013,45661)
AGH Berlin, Entscheidung vom 25. September 2013 - II AGH 3/13 (https://dejure.org/2013,45661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.02.2014 - AnwZ (Brfg) 80/13

    Festsetzung des Streitwerts nach Einstellung eines Zulassungsverfahrens

    AGH Berlin, Entscheidung vom 25.09.2013 - II AGH 3/13 -.
  • AGH Baden-Württemberg, 28.01.2022 - AGH 13/21
    Da das Gericht gemäß dem Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 112 c BRAO den Sachverhalt aber selbst in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Gesichtspunkte zu entscheiden hat, sind auch die der Kammer erst später bekannt gewordenen, aber zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits vorliegenden und durch die Beklagte mit Schreiben vom 24.11.2021 in das Verfahren nachgeschobenen Gründe, uneingeschränkt zu würdigen, da es sich bei der nach § 14 Abs. 1 S. 1 BRAO zu treffenden Entscheidung um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.10.2014 - AnwZ (Brfg) 32/13 -, BeckRS 2014, 20924, Rn. 13; AnwGH Berlin, Urteil vom 25.09.2013 - II AGH 3/13 -, BeckRS 2014, 5878 und AnwGH NRW, Urteil vom 18.11.2011 - 1 AGH 46/11 -, BeckRS 2012, 13829).
  • AGH Baden-Württemberg, 10.12.2021 - AGH 13/21

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen unwürdigen Verhaltens

    Da das Gericht gemäß dem Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 112 c BRAO den Sachverhalt aber selbst in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Gesichtspunkte zu entscheiden hat, sind auch die der Kammer erst später bekannt gewordenen, aber zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits vorliegenden und durch die Beklagte mit Schreiben vom 24.11.2021 in das Verfahren nachgeschobenen Gründe, uneingeschränkt zu würdigen, da es sich bei der nach § 14 Abs. 1 S. 1 BRAO zu treffenden Entscheidung um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.10.2014 - AnwZ (Brfg) 32/13 -, BeckRS 2014, 20924, Rn. 13; AnwGH Berlin, Urteil vom 25.09.2013 - II AGH 3/13 -, BeckRS 2014, 5878 und AnwGH NRW, Urteil vom 18.11.2011 - 1 AGH 46/11 -, BeckRS 2012, 13829).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht