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   AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20, AGH I 2/20   

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https://dejure.org/2021,56434
AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20, AGH I 2/20 (https://dejure.org/2021,56434)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2021 - AGH 2/20, AGH I 2/20 (https://dejure.org/2021,56434)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - AGH 2/20, AGH I 2/20 (https://dejure.org/2021,56434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer
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    Zulassung als Syndikusrechtsanwältin Anstellung bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber Begriff der fachlichen Unabhängigkeit Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter

  • rechtsportal.de

    Zulassung als Syndikusrechtsanwältin Anstellung bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber Begriff der fachlichen Unabhängigkeit Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - 1 AGH 14/19
    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    In der mündlichen Verhandlung wies die Klägerin auf die Entscheidung des AGH Hamm, Urteil vom 27.08.2021 - 1 AGH 14/19 -, juris, hin.

    dd) Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Hamm vom 27.08.2021 - 1 AGH 14/19.

    der Schiedsgerichtsordnung Bearbeitungsgebühren nach der Kostenordnung (Anlage 2 zur Schiedsgerichtsordnung) an den Verein zu zahlen hat (vgl. AGH Hamm, Urteil vom 27. August 2021 - 1 AGH 14/19 -, Rn. 35, juris).

    Dies folge aus der gesetzlichen Ausgestaltung des schiedsrichterlichen Verfahrens in den §§ 1025 ff. ZPO in Verbindung mit dem mangels Schriftlichkeit konkludent zustande gekommenen Schiedsorganisationsvertrag, der der Tätigkeit des Vereins dergestalt zugrunde liege, dass die Parteien eine Schiedsvereinbarung mit dem Inhalt schließen, dass alle Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder über dessen Gültigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung des Vereins unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden werden sollen und dass die Parteien im Streitfall diese dem Verein zur Administrierung des zwischen ihnen vereinbarten Schiedsverfahrens vorlegen (AGH Hamm, Urteil vom 27. August 2021 - 1 AGH 14/19 -, Rn. 36, juris).

    Gäbe es diese schuldrechtliche Übertragung auf den Verein nicht, gäbe es den in Rede stehenden administrierenden Tätigkeitsbereich des Beigeladenen nicht (AGH Hamm, Urteil vom 27. August 2021 - 1 AGH 14/19 -, Rn. 37 - 40, juris).

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 11/20

    Ausschluss der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei grundsätzlich jeglicher

    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH handelt es sich hierbei nicht lediglich um eine Beschränkung der Rechtsdienstleistungsbefugnis des Syndikusrechtsanwalts, sondern um eine echte Tatbestandsvoraussetzung für die Zulassung (vgl. BGH, Urteil vom 07. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 11/20 -, Rn. 18 - 22, juris, m.w.N.).

    Der Ausschluss einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46 Abs. 5 BRAO bei grundsätzlich jeglicher Drittberatung hält nach Auffassung des BGH auch verfassungsrechtlicher Überprüfung stand (BGH, Urteil vom 07. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 11/20 -, Rn. 18 - 22, juris).

  • BGH, 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19

    Auswirkung eines Arbeitgeberwechsels auf die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt;

    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Sie verwies dazu auf das Urteil des BGH vom 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19.

    Nach dem Urteil des BGH vom 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19 - ist bei einem Arbeitgeberwechsel der Erlass eines Erstreckungsbescheids gemäß § 46b Abs. 3 BRAO auch bei durchgehender Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO nicht zulässig.

  • BGH, 05.10.2020 - AnwZ (Brfg) 43/18

    Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers als

    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Eine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter stellt, wie der BGH bereits entschieden hat, auch dann keine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers dar, wenn dieser vertraglich oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, sich mit den Rechtsangelegenheiten Dritter zu befassen (BGH, Urteil vom 05. Oktober 2020 - AnwZ (Brfg) 43/18 -, Rn. 15, juris, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 16.08.2019 - AnwZ (Brfg) 58/18

    Klage gegen ein Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei einer Tätigkeit als

    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Zudem soll verhindert werden, dass die Syndikustätigkeit entgrenzt wird, denn über den Umweg der Übernahme von Dienstleistungs- und Beratungspflichten durch den Arbeitgeber würde mittelbar eine Beratung Dritter durch angestellte Syndizi ermöglicht, ohne dass deren Arbeitgeber standesrechtlich gebunden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2019 - AnwZ (Brfg) 58/18 -, juris, Rn. 30).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Statt der Begründung eines eigenständigen Weisungsrechts weist § 14 Abs. 3 s...-Satzung auf die Wahrnehmung des allgemein anerkannten arbeitsrechtlichen Direktionsrechts (vgl. MüKoBGB/Spinner, BGB § 611a Rn. 925, 931 ff.; BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 - zitiert nach juris, Rn. 46) gegenüber den Mitarbeitern der Schlichtungsstelle hin.
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 472/97

    Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Einteilung zu Nachtwachten

    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Hierzu gehört auch, dass im Einzelfall Weisungsrechte durch Abreden im Arbeitsvertrag beschränkt werden können (BAG, Urteil vom 11.02.1998 - 5 AZR 472/97; Palandt/Weidenkaff, 79. Auflage 2020, § 611, Rn. 47).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen

    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Hierin liegt auch der Unterschied zu dem von der Klägerin herangezogenen BGH-Urteil (vgl. BGH-Urteil vom 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20).
  • AGH Berlin, 15.08.2018 - II AGH 3/17
    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Verlangt wird eine deutlich mehr als die Hälfte der Arbeitszeit umfassende Tätigkeit (vgl. AGH Hamm, Urteil vom 01. Juni 2018 - 1 AGH 33/17) oder 75 % der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. AGH Berlin, Urteil vom 15.08.2018 - II AGH 3/17).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.06.2018 - 1 AGH 33/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalts für die Tätigkeit bei der Handwerkskammer

    Auszug aus AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
    Verlangt wird eine deutlich mehr als die Hälfte der Arbeitszeit umfassende Tätigkeit (vgl. AGH Hamm, Urteil vom 01. Juni 2018 - 1 AGH 33/17) oder 75 % der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. AGH Berlin, Urteil vom 15.08.2018 - II AGH 3/17).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 22/16

    Syndikusrechtsanwalt, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, fachlich unabhängige

  • BGH, 25.08.2022 - AnwZ (Brfg) 3/22

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs vom 20. Dezember 2021 - AGH 2/20 - den Bescheid der Beklagten vom 21. August 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. Oktober 2020 aufzuheben, soweit mit ihm die Beigeladene als Syndikusrechtsanwältin bei der S.                                              e.V. zugelassen worden ist.
  • AGH Hamburg, 16.01.2023 - AGH I ZU (SYN) 16/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Anwendbarkeit der Neuregelung; Erbringung von

    Vielmehr war nur eine (zukunftsgerichtete) Korrektur und Neugestaltung der Rechtslage mit Wirkung ab dem 1. August 2022 beabsichtigt, keine Klarstellung, dass die bisherigen Auslegungsgrundsätze unzutreffend seien (so auch BGH, Urteil vom 13. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 46/21, Rn. 24, NJW-RR 2022, 1139, 1140; AGH Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2021 - AGH 2/20, juris Rn. 51 f.).
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