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AGH Brandenburg, 25.11.2019 - AGH II 2/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- BRAK-Mitteilungen
Auskunftspflicht in Aufsichts- und Beschwerdesachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2019 - 2 AGH 5/19
Auszug aus AGH Brandenburg, 25.11.2019 - AGH II 2/19
Die Form ist gewahrt, wenn aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, schon im Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer hinreichend zuverlässig entnommen werden kann (AGH Hamm B. v. 7. Juni 2019 - 2 AGH 5/19 -, juris Rn. 6;… Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 57 BRAO Rn. 22). - AGH Hamburg, 10.05.2016 - II ZU 2/15
Anwaltsgerichtliches Verfahren: Festsetzung eines Zwangsgeldes aufgrund nicht …
Auszug aus AGH Brandenburg, 25.11.2019 - AGH II 2/19
Die Zwangsmittel des § 57 Abs. 1 BRAO sind Beugemittel, die den betroffenen Rechtsanwalt anhalten sollen, seine Auskunftspflicht zu erfüllen; sie sind damit zulässig und in ihrer Festsetzung - wie hier - zu Recht erfolgt, solange der betroffene Rechtsanwalt seine Pflicht aus § 56 Abs. 1 BRAO nicht oder nicht vollständig erfüllt hat (AGH Hamburg B. v. 10. Mai 2016 - II ZU 2/2015 -, juris Rn. 21). - AGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - AGH 22/12
Aufforderung der Rechtsanwaltskammer an einen Rechtsanwalt zur Stellungnahme zu …
Auszug aus AGH Brandenburg, 25.11.2019 - AGH II 2/19
Die Übersendung des Beschwerdeschreibens eines Anzeigeerstatters an den beschuldigten Rechtsanwalt mit der Aufforderung zur Stellungnahme genügt regelmäßig dann, wenn die Beschwerde den fraglichen Sachverhalt ausreichend deutlich erkennen lässt (AGH BaWü, B. v. 04. November 2013 - AGH 22/12 III - BeckRS 2014, 1248 m. w. N.).