Rechtsprechung
   AGH Brandenburg, 30.07.2012 - AGH I 10/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40195
AGH Brandenburg, 30.07.2012 - AGH I 10/11 (https://dejure.org/2012,40195)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2012 - AGH I 10/11 (https://dejure.org/2012,40195)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - AGH I 10/11 (https://dejure.org/2012,40195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Brandenburg, 30.07.2012 - AGH I 10/11
    Darauf, ob sich die Einkommen- und Vermögenssituation des Klägers inzwischen verbessert hat - was im Übrigen angesichts des mit den Anlagen A 1 und A 2 belegten Vortrages der Beklagten nicht anzunehmen ist -, kommt es nicht an; die Beurteilung nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH Beschluss vom 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 - Rn. 11 ff. mit ausführlicher Begründung; BGH Beschluss vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 - Rn. 7).

    Dies ist auch in aller Regel der Fall, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern (so wörtlich: BGH Beschluss vom 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03 - Rn. 6; ebenso BGH Beschluss vom 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 - Rn. 8).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Brandenburg, 30.07.2012 - AGH I 10/11
    Dies ist auch in aller Regel der Fall, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern (so wörtlich: BGH Beschluss vom 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03 - Rn. 6; ebenso BGH Beschluss vom 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 - Rn. 8).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher

    Auszug aus AGH Brandenburg, 30.07.2012 - AGH I 10/11
    Darauf, ob sich die Einkommen- und Vermögenssituation des Klägers inzwischen verbessert hat - was im Übrigen angesichts des mit den Anlagen A 1 und A 2 belegten Vortrages der Beklagten nicht anzunehmen ist -, kommt es nicht an; die Beurteilung nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH Beschluss vom 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 - Rn. 11 ff. mit ausführlicher Begründung; BGH Beschluss vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 - Rn. 7).
  • BGH, 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11

    Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung

    Auszug aus AGH Brandenburg, 30.07.2012 - AGH I 10/11
    Auch in Bezug auf die Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen (BGH Beschluss vom 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11- Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht