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   AGH Bremen, 10.10.2001 - 1 AGH 6/00   

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https://dejure.org/2001,26745
AGH Bremen, 10.10.2001 - 1 AGH 6/00 (https://dejure.org/2001,26745)
AGH Bremen, Entscheidung vom 10.10.2001 - 1 AGH 6/00 (https://dejure.org/2001,26745)
AGH Bremen, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 1 AGH 6/00 (https://dejure.org/2001,26745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 44 (Auszüge)

    FAO § 5; BRAO § 46
    Syndikusanwalt - Anerkennung besonderer praktischer Erfahrungen

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus AGH Bremen, 10.10.2001 - 1 AGH 6/00
    Im Hinblick auf § 5 FAO gibt es - entgegen der Auffassung des BGH (BGH, BRAK-Mitt. 2001, 297 = NJW 2001, 3130) - hinsichtlich der Unabhängigkeit eines Syndikusanwaltes und eines selbstständig tätigen RA keinen wesentlichen Unterschied.

    Dabei wird die selbstständige Bearbeitung als RA in den Vordergrund gestellt, wobei "selbstständig" i.S. einer anwaltlichen Unabhängigkeit auszulegen sei (vgl. BGH v. 18.6.2001, AZ: AnwZ [B] 41/00).

  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus AGH Bremen, 10.10.2001 - 1 AGH 6/00
    verweist darauf, dass die Tätigkeit als Syndikus nicht dem Berufsbild des RA entspricht, und bezieht sich insoweit auf den Beschl. des BGH v. 13.3.2000 (BB 2000, 1375).

    Die Bearbeitung der Funktion eines Syndikus reiche selbst dann nicht aus, wenn der Syndikus im Zweitberuf RA sei, weil nach der Entscheidung des BGH v. 13.3.2000 die Tätigkeit des Syndikus nicht anwaltIich sei (BGH, NJW 2000, 1645).

  • AGH Hessen, 25.10.1999 - 1 AGH 14/98

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" ; Beurteilung

    Auszug aus AGH Bremen, 10.10.2001 - 1 AGH 6/00
    Eine solche Benachteiligung ist nach Ansicht des Senats in Übereinstimmung mit der Entscheidung der AGH Hessen v. 25.10.1999 (AnwBl. 1999, 700) im Hinblick auf die gebotene verfassungskonforme Auslegung nicht haltbar.
  • AGH Sachsen-Anhalt, 23.01.2004 - 1 AGH 13/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Abgrenzung zwischen amtlich

    Die hiergegen gerichteten Anträge des Antragstellers auf Aufhebung des Widerrufsbescheides (Az.: 1 AGH 6/00) und auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (Az.: 1 AGH 7/00) wies der Anwaltsgerichtshof durch die Beschlüsse vom 16.08.2000 zurück.

    b) Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung, mit dem er sich gegen den Widerruf seiner Anwaltszulassung gewandt hat (Az.: 1 AGH 6/00), hat der Antragsteller zugleich hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er weiterhin als Anwalt tätig sein und seine Kanzlei fortführen wolle.

  • AGH Hamburg, 03.09.2002 - II ZU 11/01

    Syndikusanwalt - zur Anerkennung besonderer praktischer Erfahrungen

    Dass der selbständige RA und der Syndikusanwalt weitgehend den gleichen Berufspflichten unterliegen, kann entgegen der Auffassung des AGH Bremen (BRAK-Mitt. 2002, 144 ff.) nicht dazu führen, dass das tragende Unterscheidungsmerkmal - die Unabhängigkeit und Selbständigkeit - zwischen beiden Berufsbildern entfällt.
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