Rechtsprechung
   AGH Hamburg, 01.02.2018 - AGH I ZU 17/16 (I-9)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7034
AGH Hamburg, 01.02.2018 - AGH I ZU 17/16 (I-9) (https://dejure.org/2018,7034)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2018 - AGH I ZU 17/16 (I-9) (https://dejure.org/2018,7034)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - AGH I ZU 17/16 (I-9) (https://dejure.org/2018,7034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 7 Nr 5 BRAO, § 14 Abs 1 BRAO, § 74 Abs 1 S 1 VwGO, § 112c Abs 1 S 1 BRAO, § 98 VwGO
    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung und rechtzeitiger Eingang einer dagegen gerichteten Klage beim Oberlandesgericht: Beweislast für die rechtzeitige Einreichung der Klageschrift bei einer Gemeinsamen Postannnahmestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.12.2016 - B 6 KA 59/16 B

    Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme; Verfristete

    Auszug aus AGH Hamburg, 01.02.2018 - AGH I ZU 17/16
    Die Unerweislichkeit der rechtzeitigen Klageinreichung geht zu Lasten des Klägers, da er aus ihr eine günstige Rechtsfolge herleitet (Kothe in Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Auflage 2014, § 108 Rz. 12; vgl. auch BSG, Beschluss vom 6.12.2016, Az.: B 6 KA 59/16 B, juris Rn. 5: "Die Beweislast dafür, dass er die Klage innerhalb der Klagefrist erhoben hat, trägt der Kläger").
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus AGH Hamburg, 01.02.2018 - AGH I ZU 17/16
    Auch wenn Feststellungen zur Zulässigkeit der Klage im Freibeweisverfahren, also ohne Einschränkung hinsichtlich der Beweismittel, getroffen werden können, gelten für das Beweismaß keine Besonderheiten; es bleibt vielmehr dabei, dass die beweisbedürftige Tatsache zur vollen Überzeugung des Gerichts (§ 286 ZPO) feststehen muss (vgl. BVerwG, NJW 2008, 3588).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht