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   AGH Hamburg, 08.08.2017 - AGH I ZU (SYN) 3/2017 (I-11), AGH I ZU (SYN) 3/17 (I-11)   

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https://dejure.org/2017,34275
AGH Hamburg, 08.08.2017 - AGH I ZU (SYN) 3/2017 (I-11), AGH I ZU (SYN) 3/17 (I-11) (https://dejure.org/2017,34275)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2017 - AGH I ZU (SYN) 3/2017 (I-11), AGH I ZU (SYN) 3/17 (I-11) (https://dejure.org/2017,34275)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2017 - AGH I ZU (SYN) 3/2017 (I-11), AGH I ZU (SYN) 3/17 (I-11) (https://dejure.org/2017,34275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 286f SGB 6, § 52 Abs 1 GKG
    Streitwertbemessung in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache: Klage der Deutschen Rentenversicherung gegen eine Rechtsanwaltskammer wegen der Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus AGH Hamburg, 08.08.2017 - AGH I ZU (SYN) 3/17
    Nach dem BSG-Urteil vom 15.12.2016 soll nämlich eine unabhängige anwaltliche Berufsausübung in der äußeren Form der abhängigen Beschäftigung - anders als nach den früheren Urteilen desselben Gerichts vom 03.04.2014 (Aktenzeichen: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) für angestellte Unternehmensjuristen - nicht mehr generell unmöglich sein (so aber ausdrücklich das BSG in Rdn. 26 der Entscheidungsgründe des zuletzt genannten Urteils: "Denn die anwaltliche Berufsausübung ist in der äußeren Form der Beschäftigung nicht möglich" ).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus AGH Hamburg, 08.08.2017 - AGH I ZU (SYN) 3/17
    Nach dem BSG-Urteil vom 15.12.2016 soll nämlich eine unabhängige anwaltliche Berufsausübung in der äußeren Form der abhängigen Beschäftigung - anders als nach den früheren Urteilen desselben Gerichts vom 03.04.2014 (Aktenzeichen: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) für angestellte Unternehmensjuristen - nicht mehr generell unmöglich sein (so aber ausdrücklich das BSG in Rdn. 26 der Entscheidungsgründe des zuletzt genannten Urteils: "Denn die anwaltliche Berufsausübung ist in der äußeren Form der Beschäftigung nicht möglich" ).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter

    Auszug aus AGH Hamburg, 08.08.2017 - AGH I ZU (SYN) 3/17
    Wann und auf welche Weise dies geschieht, und welche neuen oder zusätzlichen, möglicherweise zeit- und kostensparenden Rechtsschutzmöglichkeiten sich wegen des Antrags auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für die am Verfahren AGH I ZU (SYN) 11/2016 (I-6) Beteiligten aus dem - erst nach der dortigen mündlichen Verhandlung vom 22.06.2017 bekannt gewordenen - Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.12.2016 (Aktenzeichen: B 5 RE 7/16 R, vgl. z.B. AnwBl 2017, S. 780) ergeben - davon hängen nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand auch im vorliegenden Rechtsstreit die Zulässigkeit des angekündigten Klagantrags und die Erfolgsaussichten der von der Beigeladenen begehrten und von der Klägerin abgelehnten Zulassung als Syndikusrechtsanwältin ab.
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus AGH Hamburg, 08.08.2017 - AGH I ZU (SYN) 3/17
    Nach dem BSG-Urteil vom 15.12.2016 soll nämlich eine unabhängige anwaltliche Berufsausübung in der äußeren Form der abhängigen Beschäftigung - anders als nach den früheren Urteilen desselben Gerichts vom 03.04.2014 (Aktenzeichen: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) für angestellte Unternehmensjuristen - nicht mehr generell unmöglich sein (so aber ausdrücklich das BSG in Rdn. 26 der Entscheidungsgründe des zuletzt genannten Urteils: "Denn die anwaltliche Berufsausübung ist in der äußeren Form der Beschäftigung nicht möglich" ).
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