Rechtsprechung
AGH Hamburg, 17.12.2003 - II ZU 5/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Berufsrechtliche Zulässigkeit der Briefbögen einer Rechtsanwaltskanzlei; Vereinbarkeit einer Kooperation von Rechtsanwälten mit berufsrechtlichen Vorschriften; Berechtigung einer Anwaltskooperation zur Verwendung einer Kurzbezeichnung; Berufsrechtliche Zulässigkeit der ...
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltliche Werbung - zur Verwendung der Bezeichnung "LEGITAS" auf Briefbögen
- brak-mitteilungen.de , S. 43
BRAO § 59k; BORA § 9 Abs. 3; GG Art. 12
Anwaltliche Werbung - Verwendung der Bezeichnung "LEGITAS" auf Briefbögen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufsrechtliche Zulässigkeit der Briefbögen einer Rechtsanwaltskanzlei; Vereinbarkeit einer Kooperation von Rechtsanwälten mit berufsrechtlichen Vorschriften; Berechtigung einer Anwaltskooperation zur Verwendung einer Kurzbezeichnung; Berufsrechtliche Zulässigkeit der ...
Papierfundstellen
- NJW 2004, 371
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen - …
Auszug aus AGH Hamburg, 17.12.2003 - II ZU 5/03
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des BGH v. 17.12.2001 in Sachen CMS (BRAK-Mitt. 2002, 92 f.) vertritt die Agin.Die Bescheide sind daher nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (BGH, NJW 2002, 608; BGH, NJW 2003, 346;… Feuerich / Weyland , BRAO, 6. Aufl., § 73 Rdnr. 31 f.).
Die Bestimmung regelt, was zur Kennzeichnung des Tatbestandes der beruflichen Zusammenarbeit in der Kurzbezeichnung enthalten sein darf (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 "CMS").
c) Sinn und Zweck der in § 9 BORA getroffenen Regelung ist es, sicherzustellen, dass jeder im Rechtsverkehr ohne Schwierigkeiten erkennen kann, mit wem er es zu tun hat, wer Rechtsberatung anbietet oder als Vertreter gegnerischer rechtlicher Interessen auftritt (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92, 93 "CMS").
Der BGH hat zwar in dem bereits erwähnten "CMS"-Beschluss ausgeführt, dass der Zusatz zur Kurzbezeichnung der Klarheit und Übersichtlichkeit halber knapp gefasst sein müsse und schon dem äußeren Bild nach die Namensangaben als Kern der Firma nicht verdrängen dürfe (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 f., 93).
Der Zusatz ist damit nicht geeignet, das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an einer eindeutigen Außendarstellung der Kanzlei der Ast. zu beeinträchtigen, denn durch den Hinweis auf dem Briefbogen wird in hinreichender Weise der Zusatz erklärt und auf die Kooperation hingewiesen, so dass kein Irrtum über die Art des rechtlichen Zusammenschlusses der Ast. begründet oder in sonstiger Weise Unklarheiten im Rechtsverkehr hervorgerufen werden (vgl. BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 f., 93 "CMS").
- BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01
Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät
Auszug aus AGH Hamburg, 17.12.2003 - II ZU 5/03
Die Bescheide sind daher nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (BGH, NJW 2002, 608; BGH, NJW 2003, 346;… Feuerich / Weyland , BRAO, 6. Aufl., § 73 Rdnr. 31 f.).Die Gestaltung des Briefpapiers einer Anwaltskanzlei stellt ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (BGH, NJW 2003, 346 m.w.N.).
Das ist bei der Anwendung und Auslegung der die anwaltlichen Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen der §§ 43b, 49b Abs. 2 Nr. 3 BRAO i.V.m. §§ 8 ff. BORA mit der Maßgabe zu berücksichtigen, dass in jedem Fall nicht die Gestattung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (BGH, NJW 2003, 346).
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen …
Auszug aus AGH Hamburg, 17.12.2003 - II ZU 5/03
Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten sein (vgl. BGH, BB 2003, 1195, 1197 unter Bezugnahme auf Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f.). - BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 12/02
Pflicht einer Anwalts-GmbH zur Bestellung von Geschäftsführern
Auszug aus AGH Hamburg, 17.12.2003 - II ZU 5/03
Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten sein (vgl. BGH, BB 2003, 1195, 1197 unter Bezugnahme auf Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f.). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus AGH Hamburg, 17.12.2003 - II ZU 5/03
Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten sein (vgl. BGH, BB 2003, 1195, 1197 unter Bezugnahme auf Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f.).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01
"Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer …
Dieser Regelungszweck wird durch die Verwendung einer Phantasiebezeichnung neben Namen in der Kurzbezeichnung nicht in Frage gestellt (vgl. auch AnwGH Hamburg NJW 2004, 371, 372).