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   AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21   

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AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21 (https://dejure.org/2022,32079)
AGH Hessen, Entscheidung vom 14.03.2022 - 1 AGH 13/21 (https://dejure.org/2022,32079)
AGH Hessen, Entscheidung vom 14. März 2022 - 1 AGH 13/21 (https://dejure.org/2022,32079)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 BRAO
    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 27.08.2019 - AnwZ (Brfg) 35/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Die gesetzliche Vermutung eines Vermögensverfalls endet im Falle eines Insolvenzverfahrens nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich erst, wenn ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rsprg.; vgl. Beschluss vom 27. August 2019 - AnwZ (Brfg) 35/19, Rn. 17; Beschluss vom 5. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/18 Rn 7; Beschluss vom 21. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 72/17 Rn 9 mwN).

    Aus diesem Grund kommt es nicht in Betracht, ein Verfahren bis zu einer Entscheidung über einen Insolvenzplan auszusetzen (BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - AnwZ (Brfg) 35/19).

    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (st. Rsprg; Beschluss vom 27. August 2019 - AnwZ (Brfg) 35/19; Beschluss vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 3/19; Beschluss vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18).

  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof sind die Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht zu prüfen, vielmehr obliegt dies der Beurteilung des Insolvenzgerichts (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, Rn 26; Beschluss vom 29.12.2016 - AnzwZ (Brfg) 53/16; MJW 2017, 1181, Rn 13 mwN).

    Ebenso wenig ist es Aufgabe des Anwaltsgerichtshofs, die Berechtigung von Steuerbescheiden bzw. der diesen zugrundeliegenden Steuerforderungen zu prüfen, bevor ein Vermögensverfall bejaht wird (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, Rn 27; Beschluss vom 20.12.2013 - AnwZ (Brfg) 40/13, Rn 7; Beschluss vom 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15, Rn 11; Beschluss vom 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17).

    Die Gefährdung der Rechtssuchenden entfällt allerdings erst dann, wenn dem Rechtsanwalt die Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts förmlich angekündigt oder ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt worden ist und die begründete Aussicht auf eine Bestätigung durch die Gläubiger und das Insolvenzgericht bestehen (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, Rn 3; Beschluss vom 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99; NJW-RR 2000, 1228, 1229, Beschluss vom 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09).

  • BGH, 05.04.2019 - AnwZ (Brfg) 3/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vorliegen

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Spätere Umstände sind einem Widerzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rsprg, vgl. etwa BGH Beschluss vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 3/19, Rn 4 mwN).

    Im vorrangigen Interesse der Rechtssuchenden kann sie nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei dem Rechtsanwalt die Feststellungslast trifft (st. Rspr.; vgl. BGH Beschluss vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 3/19 Rn. 5).

    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (st. Rsprg; Beschluss vom 27. August 2019 - AnwZ (Brfg) 35/19; Beschluss vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 3/19; Beschluss vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18).

  • BGH, 05.02.2019 - AnwZ (Brfg) 50/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Die gesetzliche Vermutung eines Vermögensverfalls endet im Falle eines Insolvenzverfahrens nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich erst, wenn ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rsprg.; vgl. Beschluss vom 27. August 2019 - AnwZ (Brfg) 35/19, Rn. 17; Beschluss vom 5. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/18 Rn 7; Beschluss vom 21. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 72/17 Rn 9 mwN).
  • BGH, 21.02.2018 - AnwZ (Brfg) 72/17

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung gegen das Urteil des

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Die gesetzliche Vermutung eines Vermögensverfalls endet im Falle eines Insolvenzverfahrens nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich erst, wenn ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rsprg.; vgl. Beschluss vom 27. August 2019 - AnwZ (Brfg) 35/19, Rn. 17; Beschluss vom 5. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/18 Rn 7; Beschluss vom 21. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 72/17 Rn 9 mwN).
  • BGH, 20.12.2013 - AnwZ (Brfg) 40/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Ebenso wenig ist es Aufgabe des Anwaltsgerichtshofs, die Berechtigung von Steuerbescheiden bzw. der diesen zugrundeliegenden Steuerforderungen zu prüfen, bevor ein Vermögensverfall bejaht wird (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, Rn 27; Beschluss vom 20.12.2013 - AnwZ (Brfg) 40/13, Rn 7; Beschluss vom 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15, Rn 11; Beschluss vom 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17).
  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei erfolglosen

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Ebenso wenig ist es Aufgabe des Anwaltsgerichtshofs, die Berechtigung von Steuerbescheiden bzw. der diesen zugrundeliegenden Steuerforderungen zu prüfen, bevor ein Vermögensverfall bejaht wird (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, Rn 27; Beschluss vom 20.12.2013 - AnwZ (Brfg) 40/13, Rn 7; Beschluss vom 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15, Rn 11; Beschluss vom 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99

    Widerruf der Erlaubnis eines Rechtsbeistandes zur geschäftsmäßigen

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Die Gefährdung der Rechtssuchenden entfällt allerdings erst dann, wenn dem Rechtsanwalt die Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts förmlich angekündigt oder ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt worden ist und die begründete Aussicht auf eine Bestätigung durch die Gläubiger und das Insolvenzgericht bestehen (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, Rn 3; Beschluss vom 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99; NJW-RR 2000, 1228, 1229, Beschluss vom 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09).
  • BGH, 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Ebenso wenig ist es Aufgabe des Anwaltsgerichtshofs, die Berechtigung von Steuerbescheiden bzw. der diesen zugrundeliegenden Steuerforderungen zu prüfen, bevor ein Vermögensverfall bejaht wird (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, Rn 27; Beschluss vom 20.12.2013 - AnwZ (Brfg) 40/13, Rn 7; Beschluss vom 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15, Rn 11; Beschluss vom 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17).
  • BGH, 21.12.2018 - AnwZ (Brfg) 33/18

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Geltung

    Auszug aus AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 13/21
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (st. Rsprg; Beschluss vom 27. August 2019 - AnwZ (Brfg) 35/19; Beschluss vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 3/19; Beschluss vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

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