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   AGH Hessen, 14.09.2006 - 2 AGH 27/05   

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https://dejure.org/2006,53152
AGH Hessen, 14.09.2006 - 2 AGH 27/05 (https://dejure.org/2006,53152)
AGH Hessen, Entscheidung vom 14.09.2006 - 2 AGH 27/05 (https://dejure.org/2006,53152)
AGH Hessen, Entscheidung vom 14. September 2006 - 2 AGH 27/05 (https://dejure.org/2006,53152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Kammerversammlung - Unzureichende Information über einen Tagesordnungspunkt, zu dem ein Beschluss gefasst werden soll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    § 87 BRAO; § 32 BGB
    Kammerversammlung - Unzureichende Information über einen Tagesordnungspunkt, zu dem ein Beschluss gefasst werden soll

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

    Auszug aus AGH Hessen, 14.09.2006 - 2 AGH 27/05
    Der Senat schließt sich der vom BGH vertretenen Auffassung an, wonach die Ausgestaltung von § 87 BRAO vergleichbar der Vorschrift des § 32 BGB ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.5.1975, AnwZ [B] 2/75 = BGHZ 64, 301 ff. = NJW 1975, 1559, insbesondere 1560, rechte Spalte, Ziff. 1).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Auszug aus AGH Hessen, 14.09.2006 - 2 AGH 27/05
    Ebenso wenig steht einwandfrei fest, dass der Beschluss bei ordnungsgemäßer Einberufung inhaltlich gleich ausgefallen wäre (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.12.2001, Az. 3 W 272/01).
  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61

    Umlage der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Hessen, 14.09.2006 - 2 AGH 27/05
    Es mag dabei dahinstehen, ob die einzelnen Verwendungszwecke der Verwendung der Sterbegeldrücklage vom Funktionsbereich einer RAK noch gedeckt sind (vgl. § 89 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 BRAO - siehe hierzu: BGH, Beschl. v. 10.7.1961, abgedruckt in NJW 1961, 1864 ff. und BGH in NJW 1975, 1561, linke Spalte zu IV lit. a.).
  • AGH Hessen, 05.11.2007 - 2 AGH 18/06

    Aufgabenbereich der Rechtsanwaltskammern: Öffentlichkeitsarbeit in Form einer

    Nachdem ein Beschluss der Kammerversammlung von 02.11.2005 zur Verwendung der freigewordenen Mittel aus der Sterbegeldrücklage in Höhe von rund Euro 1.800.000,00 vom Senat durch Beschluss vom 14.09.2006 - 2 AGH 27/05 - aus formalen Gründen für nichtig erklärt wurde, berief die Antragsgegnerin im Mitteilungsblatt "Kammer aktuell 3/06" die ordentliche Kammerversammlung für den 13.10.2006 ein.
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