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AGH Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2000 - AGH 7/00 (I/4) |
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AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.12.2000 - AGH 7/00 (I/4) (https://dejure.org/2000,59539)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - AGH 7/00 (I/4) (https://dejure.org/2000,59539)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Rechtsanwaltsgesellschaft - Ablehnung eines Zulassungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 33/16
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Beteiligung einer Partnerschaftsgesellschaft …
Damit ist es einer Rechtsanwaltsgesellschaft versagt, sich etwa ihrerseits als Gesellschafterin an einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft (vgl. hierzu AGH Rostock, Urteil vom 1. Dezember 2000 - AGH 7/00 (I/4), juris Rn. 19) oder an einer Partnerschaftsgesellschaft zu beteiligen. - AGH Bayern, 15.11.2010 - BayAGH I - 1 - 1/10
Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung einer Anwalts-GmbH & Co KG zur …
Wenn, anders als es beim Beteiligungsverbot des § 59 c Abs. 2 BRAO geregelt ist, das Steuerberatungsgesetz und die Wirtschaftsprüferordnung auch einen Zusammenschluss mit anderen Gesellschaften zulassen mögen, liegt hierin ebenfalls keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Rechtsanwälte i.S.d. Art. 3 GG, da die Rechtsanwaltsgesellschaften im Gegensatz zu den Steuerberatungs-und Wirtschaftsprüfergesellschaften als Berufsausübungsgesellschaften ausgestaltet sind (AGH Mecklenburg-Vorpommern vom 1.12.2000, BRAK-Mitt. 2001, 239). - AGH Sachsen-Anhalt, 23.01.2004 - 1 AGH 13/03
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Abgrenzung zwischen amtlich …
Die hiergegen gerichteten Anträge des Antragstellers auf Aufhebung des Widerrufsbescheides (Az.: 1 AGH 6/00) und auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (Az.: 1 AGH 7/00) wies der Anwaltsgerichtshof durch die Beschlüsse vom 16.08.2000 zurück. - AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer …
Die Steuerberater-GmbH ist - im Gegensatz zur Rechtsanwalts-GmbH ( § 59 e Abs. 1 Satz 2 BRAO ) - keine Berufsausübungsgesellschaft (AGH Mecklenburg-Vorpommern BRAK-Mitt. 2001, 239). - AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01
Fachanwalt - zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
Diese Frage hatte der Senat schon im Verfahren AGH 7/00 (Beschl. v. 24.10.2000) entschieden.