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   AGH Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - AGH 6/07 (II/03)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15699
AGH Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - AGH 6/07 (II/03) (https://dejure.org/2007,15699)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.07.2007 - AGH 6/07 (II/03) (https://dejure.org/2007,15699)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - AGH 6/07 (II/03) (https://dejure.org/2007,15699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Wiedereinsetzung wegen unvollständiger Rechtsmittelbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Ansehung einer Versäumung einer Rechtsmittelfrist als unverschuldet; Sofortige Beschwerde gegen eine im anwaltsgerichtlichen Verfahren ergangene Kostenfestsetzung; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren vor ...

  • Judicialis

    StPO § 35a; ; StPO § 44 Satz 2; ; StPO § 319 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 346 Abs. 2 Satz 3; ; BRAO § 116 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - AGH 6/07
    Die Form der Belehrung hat klar, unmissverständlich und vollständig zu sein (Meyer-Goßner, a.a.O., § 35a Rn. 7; BGHSt 24, 15, 25).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 30/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

    Auch bei der Zustellung an einen Verteidiger ist eine etwa erforderliche Rechtsmittelbelehrung beizufügen (AGH Rostock, Beschl. v. 25.05.2007 - AGH 6/07 (II/03) - juris; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 44 Rdn. 67 m.w.N.).
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