Rechtsprechung
   AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16 (II 7/9)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25764
AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16 (II 7/9) (https://dejure.org/2017,25764)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 08.05.2017 - AGH 15/16 (II 7/9) (https://dejure.org/2017,25764)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - AGH 15/16 (II 7/9) (https://dejure.org/2017,25764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt, wobei es auf die Ursachen des Vermögensverfalls nicht ankommt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90 sowie BGH, Beschl. v. 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10, BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287 jeweils m. w. N.).

    Von einem Widerruf der Zulassung eines in Vermögensverfall geratenen Anwalts kann folglich nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahin gehend getroffen werden kann, dass sich im zu entscheidenden Einzelfall die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts verbunden sind, nicht realisieren werden (BGH, Beschl. v. 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08 -, AnwBl 2010, 442-444; BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287).

  • BGH, 14.11.2013 - AnwZ (Brfg) 65/13

    Vermutung des Vermögensverfalls bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    7 und vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Beschluss v. 6. Feb. 2014, AnwZ (Brfg) 83/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    a) Schon nach dem Wortlaut des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist der Widerruf der anwaltlichen Zulassung die Regel und die trotz des Vermögensverfalls nicht gegebene Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden die Ausnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt, wobei es auf die Ursachen des Vermögensverfalls nicht ankommt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90 sowie BGH, Beschl. v. 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10, BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    Von einem Widerruf der Zulassung eines in Vermögensverfall geratenen Anwalts kann folglich nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahin gehend getroffen werden kann, dass sich im zu entscheidenden Einzelfall die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts verbunden sind, nicht realisieren werden (BGH, Beschl. v. 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08 -, AnwBl 2010, 442-444; BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    Danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss v. 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187Rn.
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    9 ff.; Beschluss v. 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106Rn.
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwaltes zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt, wobei es auf die Ursachen des Vermögensverfalls nicht ankommt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90 sowie BGH, Beschl. v. 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10, BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287 jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.12.2013 - 15 ZB 13.1688

    Fortsetzung eines durch Klagerücknahme beendeten Verfahrens (verneint)

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
    Gleichwohl hat der Berichterstatter Richter am Oberlandesgericht T. den Kläger am 19. Mai 2017 telefonisch darauf hingewiesen, dass die Rücknahme einer Klage bedingungsfeindlich ist (vgl. dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 16.12.2013 - 15 ZB 13.1688 -, zitiert nach juris), deshalb keine wirksame Rücknahme der Klage vor Durchführung einer mündlichen Verhandlung vorliege und es dem Kläger frei stehe, seine Klage gleichwohl noch bis zur Rechtskraft des Urteils unbedingt zurückzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht