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   AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11   

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https://dejure.org/2012,37427
AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11 (https://dejure.org/2012,37427)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.2012 - AGH 34/11 (https://dejure.org/2012,37427)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - AGH 34/11 (https://dejure.org/2012,37427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rettung der Zulassung des insolventen Anwalts durch Anstellung/Beaufsichtigung in einer Sozietät?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 17/08

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss einer

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Die vom Kläger behaupteten Sicherungsvorkehrungen hätten vollständig und schriftlich dokumentiert und der Kammer vollständig nachgewiesen werden müssen, wie im Beschluss des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 29.08.2011 (AGH 17/08) gefordert.

    Nur so ist sicherzustellen, dass die handelnden Personen innerhalb der jeweiligen Kanzlei eine klare Orientierung haben und die zuständige Rechtsanwaltskammer eine umsetzbare Möglichkeit zur Prüfung und Kontrolle bekommt (vergl. Senat Beschl. v. 29.08.2011 - AGH 17/08, BRAK-Mitteilungen 2011, 287, 291).

    Unter Umständen kann dies auch bei anderen Formen der Zusammenarbeit gewährleistet werden, wenngleich dann ein komplexeres Regelungswerk als in einem Angestelltenverhältnis erforderlich wird (vergl. Senat, Beschluss vom 29.08.2011, AGH 17/08 a.a.O.).

  • BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Dazu bietet ein Angestelltenverhältnis die beste Grundlage, vergl. BGH-Beschluss vom 22.06.2011 AnwZ (Brfg) 12/11, BRAK-Mitteilung 2011, 249.

    Eine effektive Kontrolle (vergl. BGH Beschluss vom 22.06.2011, AnwZ (Brfg) 12/11) erscheint damit nicht gewährleistet.

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Rspr. des BGH, seit Beschluss vom 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 - oder ob nachträgliche Veränderungen zugunsten des Klägers zu berücksichtigen wären, wofür im Hinblick auf § 7 Nr. 9 BRAO und Art. 12 Abs. 1 GG in der besonderen Situation des Klägers einiges hätte sprechen können; insoweit kann auch offen bleiben, ob an dem Postulat des Bundesgerichtshofs, Sicherungsmaßnahmen der notwendigen Art müssten auch schon einige Zeit "gelebt" worden sein, um Anerkennung zu finden, noch festzuhalten ist, weil sich ansonsten kaum überwindbare Hürden für die betroffenen Rechtsanwälte ergäben.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (BGH, Beschluss vom 25.03.1991 -AnwZ (B) 73/90; Beschluss vom 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10, jeweils m. w. N., ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Eine "Flucht in die Angestelltenalternative" habe der BGH nur in zwei Ausnahmefällen zugelassen (BGH Beschluss vom 18.10.2004 und 25.06.2007 - NJW 2005, 511 bzw. NJW 2007, 2924).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Eine "Flucht in die Angestelltenalternative" habe der BGH nur in zwei Ausnahmefällen zugelassen (BGH Beschluss vom 18.10.2004 und 25.06.2007 - NJW 2005, 511 bzw. NJW 2007, 2924).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens könne von geordneten Vermögensverhältnissen erst wieder ausgegangen werden, wenn eine Restschuldbefreiung erfolgt sei (§ 291 InsO), ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder ein angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliege, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit werde; hierzu werde auf den BGH-Beschluss vom 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09) verwiesen.
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwaltes zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (BGH, Beschluss vom 25.03.1991 -AnwZ (B) 73/90; Beschluss vom 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10, jeweils m. w. N., ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Von einem Widerruf kann nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahingehend getroffen werden kann, dass die mit dem Vermögensverfall eines Anwalts verbundenen typischen Gefahren nicht bestehen (BGH, Beschl. v. 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10).
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