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AGH Niedersachsen, 08.11.2016 - AGH 18/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Missbilligende Belehrung; Klagebefugnis
- Anwaltsblatt
§ 43b BRAO, § 59k BRAO, § 112c BRAO, § 42 VwGO, § 5 UWG 2004
Kanzlei kann nicht für ihren Anwalt gegen missbilligende Belehrung klagen - Anwaltsblatt
§ 43b BRAO, § 59k BRAO, § 112c BRAO, § 42 VwGO, § 5 UWG 2004
Kanzlei kann nicht für ihren Anwalt gegen missbilligende Belehrung klagen - BRAK-Mitteilungen
Anfechtung einer missbilligenden Belehrung durch Anwaltsgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 2017, 556
- AnwBl Online 2017, 258
Wird zitiert von ...
- AGH Niedersachsen, 06.12.2017 - AGH 33/16
Sozietätsrecht: Unzulässige Firmierung einer Rechtsanwaltsgesellschaft
Diese Klage wurde durch Gerichtsbescheid des 1. Senates des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofes vom 08.11.2016 zu dem Aktenzeichen AGH 18/16 rechtskräftig als inhaltlich unzulässig wegen fehlender Klagebefugnis abgewiesen.