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   AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 19/13 (II 11/15)   

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https://dejure.org/2013,43748
AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 19/13 (II 11/15) (https://dejure.org/2013,43748)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2013 - AGH 19/13 (II 11/15) (https://dejure.org/2013,43748)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - AGH 19/13 (II 11/15) (https://dejure.org/2013,43748)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2000 - AnwZ (B) 40/99

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 19/13
    Es ist einerseits das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Wiedereingliederung gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes wertend abzuwägen, BGH NJW-RR 1998, 132, 133; BGH Beschluss vom 10. Juli 2000, AnwZ (B) 40/99; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010, AnwZ (B) 116/09.

    Dabei muss unter Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dem Interesse an einer beruflichen Wiedereingliederung des Antragstellers erhebliches Gewicht beigemessen werden, BGH BRAK-Mitt. 2000, 306, ebenso auch der Senat in einem Beschluss vom 19. November 2007, AGH 14/07.

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 11/96

    Überschreitung der Grenzen einer der Interessenvertretung dienenden anwaltlichen

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 19/13
    Es ist einerseits das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Wiedereingliederung gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes wertend abzuwägen, BGH NJW-RR 1998, 132, 133; BGH Beschluss vom 10. Juli 2000, AnwZ (B) 40/99; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010, AnwZ (B) 116/09.
  • BGH, 30.01.2006 - AnwZ (B) 20/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 19/13
    Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 30. Januar 2006 zurückgewiesen, AnwZ (B) 20/05.
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 19/13
    Es ist einerseits das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Wiedereingliederung gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes wertend abzuwägen, BGH NJW-RR 1998, 132, 133; BGH Beschluss vom 10. Juli 2000, AnwZ (B) 40/99; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010, AnwZ (B) 116/09.
  • BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 34/97

    Versagung der Wiederzulassung wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 19/13
    Unwürdig ist insbesondere ein Verhalten, das sich in Straftaten zeigt, die sich gegen Rechtsgüter richten, die für die anwaltliche Berufsausübung von unmittelbarer Bedeutung sind, BGH BRAK-Mitt. 1998, 198.
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