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   AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37645
AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05 (https://dejure.org/2006,37645)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2006 - AGH 13/05 (https://dejure.org/2006,37645)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - AGH 13/05 (https://dejure.org/2006,37645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BRAK-Mitteilungen

    Berufsrechtsverletzung - Tätigkeit trotz Ausschlusses von der Verteidigung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 53

    BRAO § 43; StPO § 138a Abs. 4 Satz 1
    Berufsrechtsverletzung - Tätigkeit trotz Ausschlusses von der Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05
    Es handelt sich um "genuines Strafprozessrecht" oder jedenfalls um "Strafverfolgungsmaßnahmen im weiteren Sinne" (BVerfG, NStZ 2001, 328, m. zust. Anm. Senge ; Karlsruher Kommentar- Senge , a.a.O., § 81g Rdnr. 1 a; Löwe / Rosenberg-Krause , a.a.O., § 81g Rdnr. 2, jeweils m.w.N.).

    Aus der Kommentierung in § 81g Rdnr. 16 - wie auch aus der wiederholt in Bezug genommenen Entscheidung des BVerfG (NStZ 2001, 328, 331) - ergibt sich weiter, dass für eine Tätigkeit im Verfahren nach §§ 2 DNA-IFG, 81g StPO die Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers entsprechend § 140 Abs. 2 StPO in Betracht kommt ( Meyer-Goßner , a.a.O., unter Hinweis auf LG Karlsruhe, StV 2001, 390).

  • LG Bielefeld, 04.07.2002 - Qs 146/02

    Gebührenrechtliche Eigenständigkeit des Verfahrens nach dem DNA-IfG

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05
    Unabhängig davon, ob die Tätigkeit nach §§ 83-86 BRAGO oder § 91 BRAGO zu vergüten war (vgl. LG Potsdam, NStZ-RR 2003, 383; LG Bielefeld, NStZ-RR 2002, 320), wären jedenfalls die Vorschriften über Gebühren in Strafsachen (§§ 83-103 BRAGO) einschlägig gewesen.
  • LG Potsdam, 08.07.2003 - 24 Qs 174/02

    Gebührenrechtliche Eigenständigkeit des Verfahrens nach dem DNA-IfG

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05
    Unabhängig davon, ob die Tätigkeit nach §§ 83-86 BRAGO oder § 91 BRAGO zu vergüten war (vgl. LG Potsdam, NStZ-RR 2003, 383; LG Bielefeld, NStZ-RR 2002, 320), wären jedenfalls die Vorschriften über Gebühren in Strafsachen (§§ 83-103 BRAGO) einschlägig gewesen.
  • LG Karlsruhe, 27.04.2001 - 6 Qs 18/01
    Auszug aus AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05
    Aus der Kommentierung in § 81g Rdnr. 16 - wie auch aus der wiederholt in Bezug genommenen Entscheidung des BVerfG (NStZ 2001, 328, 331) - ergibt sich weiter, dass für eine Tätigkeit im Verfahren nach §§ 2 DNA-IFG, 81g StPO die Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers entsprechend § 140 Abs. 2 StPO in Betracht kommt ( Meyer-Goßner , a.a.O., unter Hinweis auf LG Karlsruhe, StV 2001, 390).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1186/07

    DNA-Identitätsfeststellungsverfahren (§ 81g StPO) als "anderes Verfahren" iSd §

    b) das Urteil des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 10. Juli 2006 - AGH 13/05 -.
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