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   AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11   

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https://dejure.org/2012,35158
AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11 (https://dejure.org/2012,35158)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2012 - AGH 24/11 (https://dejure.org/2012,35158)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - AGH 24/11 (https://dejure.org/2012,35158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 32.69

    Versagung der Einsichtnahme in die Akten während eines Disziplinarverfahrens -

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11
    Danach hat der Beamte insofern ein uneingeschränktes Recht, als er es grundsätzlich jederzeit und wiederholt sowie ohne Nachweis oder Angabe eines berechtigten Interesses an der Einsicht ausüben kann (vgl. BVerwGE 36, 134; BVerwGE 38, 94; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.5.1985 - 2 A 4/85, DÖD 1985, 204 f.).
  • BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10

    Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Beschränkte Zuständigkeit des

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11
    Insbesondere ist der AGH gem. § 112a Abs. 1 BRAO für diese verwaltungsrechtliche Streitigkeit über die Anwendung und Auslegung der BRAO zuständig (vgl. BGH, Beschl. v. 2.3.2011 - AnwZ [B] 50/10, VersR 2011, 1419).
  • VGH Bayern, 01.02.1989 - 3 B 88.01323
    Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11
    Die Art und Weise der Einsichtnahme, insbesondere Ort und Zeit der Akteneinsicht, können allerdings vom Dienstherren im Rahmen seines Organisationsermessens bestimmt werden (OVG Rheinland Pfalz, a.a.O.; vgl. zu den Ermessersabwägungen des Dienstherren etwa auch VGH München, Urt. v. 1.2.1989 - 3 B 88.91323, NVwZ-RR 1989, 423 ff.).
  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11
    Danach hat der Beamte insofern ein uneingeschränktes Recht, als er es grundsätzlich jederzeit und wiederholt sowie ohne Nachweis oder Angabe eines berechtigten Interesses an der Einsicht ausüben kann (vgl. BVerwGE 36, 134; BVerwGE 38, 94; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.5.1985 - 2 A 4/85, DÖD 1985, 204 f.).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11
    Diesen Grundsätzen steht auch die - im Verfahren vor dem LG offensichtlich erörterte - Entscheidung des BGH, BGHZ 144, 91 nicht entgegen.
  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 18/90

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11
    Zwar ist ein Feststellungsantrag unzulässig, wenn er ausschließlich zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage dient (vgl. zur parallelen Vorschrift in § 111 BNotO ausdrücklich BGH, Beschl. v. 29.7.1991 - NotZ 18/90, MDR 1992, 185 = NJW-RR 1993, 1336 ff. = juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1985 - 2 A 4/85
    Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11
    Danach hat der Beamte insofern ein uneingeschränktes Recht, als er es grundsätzlich jederzeit und wiederholt sowie ohne Nachweis oder Angabe eines berechtigten Interesses an der Einsicht ausüben kann (vgl. BVerwGE 36, 134; BVerwGE 38, 94; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.5.1985 - 2 A 4/85, DÖD 1985, 204 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - 1 AGH 3/12

    Nachweis der praktischen Erfahrung für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

    1 AGH 24/11 geführten Klageverfahren haben die Parteien den nachfolgenden Vergleich geschlossen:.

    Die mündliche Verhandlung vom 15.07.2011 in der Sache 1 AGH 24/11 habe ergeben, dass die Beklagte in ihrer Beurteilung falsch gelegen habe.

    Durchführung sich die Parteien in dem gerichtlichen Vergleich vor dem Senat im Verfahren 1 AGH 24/11 geeinigt hatten.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15

    Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt, Personalakte, Akteneinsicht, Ausübung,

    Zwar besteht für den Rechtsanwalt auch auf der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer kein unbeschränktes Einsichtsrecht; der Rechtsanwalt muss vielmehr auf die Organisationsbelange der Rechtsanwaltskammer Rücksicht nehmen (NdsAGH BRAK-Mitt. 2012, 230 = NJW-RR 2013, 116; Hartung a.a.O. Rn. 7).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 13/12

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Abschrift des vollständigen Prüfberichts der

    Die von der Beklagten in der Klageerwiderung vom 13.11.2012 zitierte Entscheidung des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs AGH 24/11 vom 11.06.2012 steht dem nicht entgegen.
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