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   AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16 (II 5/7)   

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AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16 (II 5/7) (https://dejure.org/2021,37989)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 12.08.2021 - AGH 12/16 (II 5/7) (https://dejure.org/2021,37989)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 12. August 2021 - AGH 12/16 (II 5/7) (https://dejure.org/2021,37989)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AGH Baden-Württemberg, 07.06.2022 - AGH 1/21

    Zulassung als Syndikusanwalt für die ausgeübte Tätigkeit; Befreiung von der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16
    Der Kläger beantragte erneut Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen diesen Bescheid im Verfahren AGH 1/21.

    Dem Senat lagen bei der Entscheidung in diesem Verfahren vor und wurden berücksichtigt: Die von der Beklagten über den Kläger geführte Personalakte, paginiert von Bl. 1-706, ferner die Verfahrensakten AGH 16/20 (II 13/7.3) mit einem Ausdruck der elektronisch geführten Personalakte - nicht paginiert -, beginnend mit dem Wiederzulassungsantrag des Klägers vom 18.05.2020 bis zu der Postzustellungsurkunde über die Aufhebung des Ablehnungsbescheides, ferner die Verfahrensakte AGH 1/21 (II 1/7.4) mit einem weiteren Ausdruck aus der elektronisch geführten Personalakte der Beklagten, beginnend mit dem Bescheid der Beklagten vom 27.01.2025 (sic!) bis hin zu einer Abschrift des Schreibens des Klägers vom 25.02.2021 an die Beklagte.

  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 9/16

    Widerruf der Zulassung eines im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs muss der Rechtsanwalt, um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - gegebenenfalls unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplanes - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse, bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides, nachhaltig geordnet sind (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12; Beschluss vom 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 9/16).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs muss der Rechtsanwalt, um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - gegebenenfalls unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplanes - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse, bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides, nachhaltig geordnet sind (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12; Beschluss vom 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 9/16).
  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige Tätigkeit aufgibt und seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16).
  • BGH, 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16
    Etwaige Fehler in dieser Hinsicht sind vom jeweiligen Schuldner - hier dem Kläger - in den jeweils vorgesehenen Verfahren geltend zu machen, nicht im Widerrufsverfahren (BGH, Beschluss vom 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17, Rn. 5).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16
    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083; ebenso Beschluss vom 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16
    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083; ebenso Beschluss vom 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 12.08.2021 - AGH 12/16
    Hierbei ist nach gefestigter Rechtsprechung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 ff.).
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