Rechtsprechung
   AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17 (II 24/7)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34326
AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17 (II 24/7) (https://dejure.org/2018,34326)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2018 - AGH 30/17 (II 24/7) (https://dejure.org/2018,34326)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2018 - AGH 30/17 (II 24/7) (https://dejure.org/2018,34326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 61/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17
    Gerade dieser Umstand ist ein wesentliches Anzeichen für einen Vermögensverfall (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16), weil er auch geringe Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann und es deswegen zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt.
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17
    Danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. BGH, Beschl. v. 29. November 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17
    c) Um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, muss der Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - ggf. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids nachhaltig geordnet waren (BGH, Beschl. v. 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 1/12; BGH, Beschl. v. 29. Juli 2016 AnwZ (Brfg) 9/16).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17
    Hierfür können als Beweisanzeichen das Erwirken von Schuldtiteln sowie die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen herangezogen werden (st. Rechtsprechung des BGH; BGH NJW 1991, 2083; BGH, Beschl. v. 30. Mai 2017 - AnwZ (Brfg.) 16/17).
  • LG Bielefeld, 03.05.2021 - 4 O 52/18
    Auszug aus AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17
    Ob der Kläger aktuell seine Tätigkeit noch ausübt, könnte im Hinblick auf die Mitteilung der Beklagten, dass das Mietverhältnis für die Kanzleiräume gekündigt, der Kläger mit Versäumnisurteil vom 12. Juni 2018 (4 O 52/18) zu deren Räumung verurteilt worden ist und Termin zur Zwangsräumung der Anwaltskanzlei auf den 24. August 2018 festgesetzt wurde, fraglich sein, bedarf aber vorliegend keiner Beurteilung durch den Senat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 3 S 36.14

    Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende Maßnahmen; Regelzeit; erforderliche

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17
    Das Landgericht ... hat die vom Kläger eingelegte Berufung mit Urteil vom 23.12.2014 zurückgewiesen (3 S 36/14).
  • LG Dortmund, 03.08.2015 - 3 O 136/15

    Kostenansatz bei einem negativen Feststellungsantrag im Hinblick auf den Widerruf

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17
    Mit Urteil des Landgerichts ... vom 7. Juni 2016 (3 O 136/15) wurde der Kläger zur Zahlung eines Betrages von 3.873,56 EUR nebst Zinsen verurteilt und darüber hinaus festgestellt, dass im Rahmen der Auseinandersetzung der Sozietät Ansprüche des Rechtsanwalts ... gegen den Kläger auf Zahlung eines Restgewinnanspruchs von 3.019 EUR für das Jahr 2012 sowie von 9.101,57 EUR für das Jahr 2013 und darüber hinaus eine Zahlung von 1.246,81 EUR wegen Nichtweiterleitung einer Umsatzsteuererstattung für das Jahr 2012 sowie von 207, 86 EUR anteilig geleisteter Umsatzsteuernachzahlung für das Jahr 2013 zu berücksichtigen sind.
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2014 - 3 O 95/13

    Zur Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung im Ausland

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 30/17
    a) Die ... Verein zur ... des ... e.V. betreibe die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts ... vom 24. März 2015 (3 O 95/13), mit dem der Kläger zur Zahlung von 18.015,35 EUR und außergerichtlicher Kosten von 1.321,85 EUR jeweils zzgl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht