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AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06, AGH 8/06 |
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AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2006 - AGH 7/06, AGH 8/06 (https://dejure.org/2006,42122)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BRAK-Mitteilungen
Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen für von der örtlichen Kanzleipflicht befreiten Rechtsanwalt
- brak-mitteilungen.de , S. 50
BRAO § 29a; GG Art. 3 Abs. 1
Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen für von der örtlichen Kanzleipflicht befreiten Rechtsanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des …
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
Dem Äquivalenzprinzip ist genügt, wenn die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sondervorteilen besteht (vgl. BVerfGE 91, 207/224). - BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69
Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
a) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Beitragsbescheide ist gem. § 223 Abs. 1 Satz 1 BRAO statthaft (vgl. BGHZ 55, 255/259 für vollstreckbare Zahlungsaufforderungen nach § 84 Abs. 1 BRAO). - BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89
Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
Denn RAKn haben die Aufgabe, die Belange aller bei ihr zugelassenen Mitglieder zu vertreten, so dass nicht primär auf die dem einzelnen Kammermitglied zufließenden wirtschaftlichen Vorteile abzustellen ist (BVerwG, NJW 1993, 3003/3004;… Kleine- Cosack , BRAO, 4. Aufl. 2003, § 89 Rdnr. 7). - BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 48/98
Bemessung des Beitrages zur Rechtsanwaltskammer
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
Insbesondere das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz sind zu beachten (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25.1.1999, LM Nr. 5 zu § 89 BRAO - NJW 1999, 1402). - BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts …
Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06
Dementsprechend muss trotz der Einstellung des Kanzleibetriebs in Deutschland auch weiterhin die in § 51 BRAO vorgeschriebene Haftpflichtversicherung unterhalten werden (vgl. BGH, LM Nr. 9 zu § 14 BRAO - Beschl. v. 24.11.1997 -, NJW 1998, 1078), ohne dass dies gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt.