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   AGH Niedersachsen, 16.02.2018 - AGH 7/16 (II 3/5)   

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AGH Niedersachsen, 16.02.2018 - AGH 7/16 (II 3/5) (https://dejure.org/2018,6691)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2018 - AGH 7/16 (II 3/5) (https://dejure.org/2018,6691)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - AGH 7/16 (II 3/5) (https://dejure.org/2018,6691)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 16.02.2018 - AGH 7/16
    Es ist daher unerheblich, dass die aktuell fortbestehende Eintragung im Schuldnerverzeichnis durch Tilgung gegenstandslos ist (vgl. BGH NJW 2003, 577).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 16.02.2018 - AGH 7/16
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt, wobei es auf die Ursachen des Vermögensverfalls nicht ankommt (st. Rspr. BGH NJW 1991, 2083).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 16.02.2018 - AGH 7/16
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufes auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen (vgl. BGH NJW 2011, 3234; BGH AnwZ (Brfg) 22/16 vom 16. Juli 2016).
  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 16.02.2018 - AGH 7/16
    Für das Vorliegen eines Ausnahmefalls trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. BGH AnwZ (Brfg) 83/13).
  • BGH, 12.07.2016 - AnwZ (Brfg) 22/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintrag

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 16.02.2018 - AGH 7/16
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufes auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen (vgl. BGH NJW 2011, 3234; BGH AnwZ (Brfg) 22/16 vom 16. Juli 2016).
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