Rechtsprechung
AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11 (I 7) |
Zitiervorschläge
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2011 - AGH 15/11 (I 7) (https://dejure.org/2011,8680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender Äußerungen gegenüber einem Gerichtsvollzieher
- BRAK-Mitteilungen
Voraussetzung für eine missbilligende Belehrung
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2012, 34
- Anwaltsblatt
§ 43a BRAO, § 185 StGB, § 193 StGB
Keine missbilligende Belehrung durch Kammer ohne Berufsrechtsverstoß - Anwaltsblatt
§ 43a BRAO, § 185 StGB, § 193 StGB
Keine missbilligende Belehrung durch Kammer ohne Berufsrechtsverstoß - brak-mitteilungen.de
, S. 42
§§ 43a Abs. 3, 73 Abs. 2 Nr. 1, 112a BRAO; § 185 StGB
Voraussetzung für eine missbilligende Belehrung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Anwaltskammern dürfen keine sprachliche Geschmackskontrolle durchführen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 750
- AnwBl 2011, 959
- AnwBl Online 2011, 233
Wird zitiert von ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 2 AGH 13/11
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Sachlichkeitsgebot durch herabwürdigende …
Nach AGH Celle (Urteil vom 19.09.2011 - AGH 15/11) setzt eine Verletzung des Sachlichkeitsgebot durch herabsetzende Äußerungen nach § 43a BRAO eine strafbare Beleidigung (~ 185 StGB) voraus, die nicht mehr von der Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt ist.