Rechtsprechung
   AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15 (II 7/38)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28026
AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15 (II 7/38) (https://dejure.org/2016,28026)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2016 - AGH 9/15 (II 7/38) (https://dejure.org/2016,28026)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - AGH 9/15 (II 7/38) (https://dejure.org/2016,28026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt, wobei es auf die Ursachen des Vermögensverfalls nicht ankommt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90 sowie BGH, Beschl. v. 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10, BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287 jeweils m.w.N.).

    Von einem Widerruf der Zulassung eines in Vermögensverfall geratenen Anwalts kann folglich nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahin gehend getroffen werden kann, dass sich im zu entscheidenden Einzelfall die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall eines Anwalts verbunden sind, nicht realisieren werden (BGH, Beschl. v. 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08 -, AnwBl 2010, 442-444; BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287).Um die Prognose abzusichern, dass eine Gefährdung der Rechtsuchenden ausgeschlossen ist, hat die Rechtsprechung - neben der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und dem Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einer Sozietät, der die üblichen Befugnisse eines Anwalts im Umgang mit Mandanten und mit Fremdgeld zum Schutze der Mandanten einschränkt - für relevant gehalten, ob der Anwalt seine berufliche Tätigkeit bis dahin beanstandungsfrei ausgeübt und ob er selbst zielgerichtet, ernsthaft und planvoll die erforderlichen Schritte zur Stabilisierung seiner Vermögensverhältnisse unternommen hat (BGH, Beschl. vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08).

  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt Beschluss v. 6. Feb. 2014, AnwZ (Brfg) 83/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    Schon nach dem Wortlaut des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist der Widerruf der anwaltlichen Zulassung die Regel und die trotz des Vermögensverfalls nicht gegebene Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden die Ausnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    Hierbei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Widerrufsbescheid vom ... - abzustellen; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss v. 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187Rn.
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwaltes zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt, wobei es auf die Ursachen des Vermögensverfalls nicht ankommt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90 sowie BGH, Beschl. v. 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10, BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    9 ff.; Beschluss v. 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106Rn.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt, wobei es auf die Ursachen des Vermögensverfalls nicht ankommt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90 sowie BGH, Beschl. v. 12.07.2010 - AnwZ (B) 19/10, BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2013 - AnwZ (Brfg) 65/13

    Vermutung des Vermögensverfalls bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    7 und vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
    Von einem Widerruf der Zulassung eines in Vermögensverfall geratenen Anwalts kann folglich nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahin gehend getroffen werden kann, dass sich im zu entscheidenden Einzelfall die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall eines Anwalts verbunden sind, nicht realisieren werden (BGH, Beschl. v. 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08 -, AnwBl 2010, 442-444; BGH, Beschl. v. 09.02.2015 - AnwZ (Befg) 46/14 -, NJW-Spezial 2015, 286-287).Um die Prognose abzusichern, dass eine Gefährdung der Rechtsuchenden ausgeschlossen ist, hat die Rechtsprechung - neben der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und dem Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einer Sozietät, der die üblichen Befugnisse eines Anwalts im Umgang mit Mandanten und mit Fremdgeld zum Schutze der Mandanten einschränkt - für relevant gehalten, ob der Anwalt seine berufliche Tätigkeit bis dahin beanstandungsfrei ausgeübt und ob er selbst zielgerichtet, ernsthaft und planvoll die erforderlichen Schritte zur Stabilisierung seiner Vermögensverhältnisse unternommen hat (BGH, Beschl. vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht