Rechtsprechung
   AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18 (II 14/14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44440
AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18 (II 14/14) (https://dejure.org/2018,44440)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.2018 - AGH 16/18 (II 14/14) (https://dejure.org/2018,44440)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - AGH 16/18 (II 14/14) (https://dejure.org/2018,44440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18
    Von einem Widerruf der Zulassung eines in Vermögensverfall geratenen Anwalts kann daher nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahingehend getroffen werden kann, dass sich im zu entscheidenden Einzelfall die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall eines Anwalts verbunden sind, nicht realisieren werden (BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08, Rn. 9 ff., zitiert nach juris).

    Abgesehen davon, dass der Kläger nach seiner Darstellung seine selbständige Tätigkeit erst nach dem Zugang der Widerrufsentscheidung im April 2018 aufgeben hat, hat der BGH eine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden bei Vorliegen eines Vermögensverfalls nur in den Fällen verneint, in denen der Anwalt seine selbstständige Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgegeben hat, nur noch als Angestellter einer Rechtsanwaltssozietät tätig ist und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die verhinderten, dass er mit Mandantengeldern in Berührung kommt (BGH, Beschluss vom 08.02.2010, aaO., Rn.9; Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, Rn. 5; Beschluss vom 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13 Rn. 13, alle zitiert nach juris).

    Vor diesem Hintergrund hat der BGH ein Anstellungsverhältnis mit einer Einzelkanzlei gerade nicht als ausreichend angesehen, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der Vereinbarungen auch während der urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit des Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschluss vom 08.02.2010, aaO., Rn. 12, mwN.

  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18
    Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung eines Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2014, AnwZ (Brfg) 83/13, Rn.5, mwN., zitiert nach juris).

    Unabhängig davon, dass dem Sachvortrag des Klägers keine konkreten Angaben zum Wert dieser Immobilie zu entnehmen sind und dass die Veräußerung der Immobilie der Mitwirkung seiner Ehefrau bedürfte, könnte Immobilienvermögen bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vermögensverfall vorliegt, nur dann berücksichtigt werden, wenn es dem Betroffenen zum Zeitpunkt des Widerrufs seiner anwaltlichen Zulassung als liquider Vermögenswert zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zur Verfügung stünde (BGH, Beschluss vom 06.02.2014, aaO. Rn. 6, mwN.

    Hierzu trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (BGH, Beschluss vom 06.02.2014, aaO., Rn.8, mwN.

  • BGH, 28.09.2015 - AnwZ (Brfg) 23/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18
    Beweisanzeichen hierfür sind - neben der Eintragung im Schuldnerverzeichnis - insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen sowie der Erlass eines Haftbefehls in einem solchen Verfahren gegen ihn (BGH, Beschluss vom 28.09.2015 - AnwZ (Brfg) 23/15, Rn. 7 mwN.

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier des Widerrufsbescheids vom 15.03.2018 - abzustellen; danach eintretende Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschluss vom 29.06.2011, AnwZ (Brfg) 11/10, Rn. 9 ff.; Beschluss vom 28.09.2015, aaO., beide zitiert nach juris).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier des Widerrufsbescheids vom 15.03.2018 - abzustellen; danach eintretende Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschluss vom 29.06.2011, AnwZ (Brfg) 11/10, Rn. 9 ff.; Beschluss vom 28.09.2015, aaO., beide zitiert nach juris).
  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18
    Abgesehen davon, dass der Kläger nach seiner Darstellung seine selbständige Tätigkeit erst nach dem Zugang der Widerrufsentscheidung im April 2018 aufgeben hat, hat der BGH eine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden bei Vorliegen eines Vermögensverfalls nur in den Fällen verneint, in denen der Anwalt seine selbstständige Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgegeben hat, nur noch als Angestellter einer Rechtsanwaltssozietät tätig ist und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die verhinderten, dass er mit Mandantengeldern in Berührung kommt (BGH, Beschluss vom 08.02.2010, aaO., Rn.9; Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, Rn. 5; Beschluss vom 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13 Rn. 13, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18
    Abgesehen davon, dass der Kläger nach seiner Darstellung seine selbständige Tätigkeit erst nach dem Zugang der Widerrufsentscheidung im April 2018 aufgeben hat, hat der BGH eine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden bei Vorliegen eines Vermögensverfalls nur in den Fällen verneint, in denen der Anwalt seine selbstständige Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgegeben hat, nur noch als Angestellter einer Rechtsanwaltssozietät tätig ist und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die verhinderten, dass er mit Mandantengeldern in Berührung kommt (BGH, Beschluss vom 08.02.2010, aaO., Rn.9; Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, Rn. 5; Beschluss vom 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13 Rn. 13, alle zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht