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   AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 22/17 (II 18/36a)   

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https://dejure.org/2017,53291
AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 22/17 (II 18/36a) (https://dejure.org/2017,53291)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.2017 - AGH 22/17 (II 18/36a) (https://dejure.org/2017,53291)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - AGH 22/17 (II 18/36a) (https://dejure.org/2017,53291)
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  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 22/17
    Dies gilt selbst dann, wenn sich der Rechtsanwalt bewusst über das Berufs-/Tätigkeitsverbot gemäß §§ 14 Abs. 4 S. 1, 155 Abs. 2 BRAO hinwegsetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, NJW-RR 2012, 1336).

    Ebenso wenig darf er in eigenen Angelegenheiten tätig werden, sofern eine Vertretung durch Anwälte geboten ist (§ 155 Abs. 4 BRAO) (vgl. allgemein BGH, Beschl. v. 23.06.2012 - AnwZ. (Brfg) 58/11, NJW-RR 2012, 1336).

  • AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17

    Zulassung: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 22/17
    Im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO gebotenen umfassenden Interessenabwägung ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 24.04.2017 ausweislich der hierzu getroffenen Entscheidung des Senats vom 23.10.2017 (AGH 10/17), auf die hinsichtlich der Einzelheiten Bezug genommen wird, erfolgslos geblieben ist.
  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 22/17
    Der Vermögensverfall des Rechtsanwalts führt regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden, es sei denn, der Rechtsanwalt übt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät aus und verabredet mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. z. B. BGH, Beschl. v. 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, zit. n. juris).
  • BGH, 19.10.2016 - AnwZ (Brfg) 37/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 22/17
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof betont, dass besonderes Augenmerk der Frage gelten müsse, ob die arbeitsvertraglichen Beschränkungen vom angestellten Rechtsanwalt und seinen Arbeitgebern eingehalten würden, und hieraus abgeleitet, dass es nicht ausreiche, wenn ein solcher Vertrag vorgelegt werde; vielmehr müsse der Vertrag schon über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei "gelebt" worden sein (vgl. BGH, Beschl. v. 19.10.2016 - AnwZ (Brfg) 37/16, zit. n., juris).
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