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   AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16 (II 15/17)   

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https://dejure.org/2018,13311
AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16 (II 15/17) (https://dejure.org/2018,13311)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2018 - AGH 25/16 (II 15/17) (https://dejure.org/2018,13311)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - AGH 25/16 (II 15/17) (https://dejure.org/2018,13311)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen (std. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991 2083; ders., Beschluss vom 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17, m. w. N.).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    46 b) Um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, muss der Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - ggf. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids nachhaltig geordnet sind (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, zitiert nach Juris; ders., Beschluss vom 29.07.2016, AnwZ (Brfg) 9/16, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    Wesentlich ist, dass effektive Kontrollmöglichkeiten bestehen, wobei es letztlich immer einer ausreichend engen tatsächlichen Überwachung bedarf, die gewährleistet, dass der Rechtsanwalt nicht bzw. nicht unkontrolliert mit Mandantengeldern in Berührung kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175).
  • BGH, 04.06.2014 - AnwZ (Brfg) 9/14

    Anspruch eines Anwalts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    Danach können nicht liquide Vermögenswerte nicht berücksichtigt werden, solange sie nicht konkret zur Schuldentilgung eingesetzt werden (BGH, Beschluss vom 04.06.2014, AnwZ (Brfg) 9/14).
  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch im Angestelltenverhältnis für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, zitiert nach Juris; ders., Beschluss vom 08.06.2016 - AnwZ (Brfg) 18/16).
  • BGH, 08.06.2016 - AnwZ (Brfg) 18/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch im Angestelltenverhältnis für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, zitiert nach Juris; ders., Beschluss vom 08.06.2016 - AnwZ (Brfg) 18/16).
  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 9/16

    Widerruf der Zulassung eines im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    46 b) Um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, muss der Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - ggf. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids nachhaltig geordnet sind (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, zitiert nach Juris; ders., Beschluss vom 29.07.2016, AnwZ (Brfg) 9/16, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen (std. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991 2083; ders., Beschluss vom 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17, m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt, auf den abzustellen sei, sei der Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (BGH, Urteil vom 29.06.2011, NJW 2011, 3234).
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