Rechtsprechung
   AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17 (II 1/29)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47627
AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17 (II 1/29) (https://dejure.org/2018,47627)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.2018 - AGH 1/17 (II 1/29) (https://dejure.org/2018,47627)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - AGH 1/17 (II 1/29) (https://dejure.org/2018,47627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,47627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 9/16

    Widerruf der Zulassung eines im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    b) Um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, muss der Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - ggf. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids nachhaltig geordnet sind (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, zitiert nach juris; ders., Beschluss vom 29.07.2016, AnwZ (Brfg) 9/16, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es darauf an, ob dem Kläger liquide Vermögenswerte zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.07.2016, a. a. O.).

  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    Ebenso wie der Rechtsanwalt eine zum Verlust seiner Kreditwürdigkeit führende Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vermeiden wird, indem er seine Gläubiger befriedigt, sofern er dazu imstande ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.2007, AnwZ (B) 45/06, zitiert nach juris), wird der Schuldner erst recht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verhindern.

    Er wird dann, wie auch sonst, seine Gläubiger befriedigen, wenn er dazu die nötigen Mittel hat (vgl. a. dazu BGH, Beschluss vom 26.03.2007, AnwZ (B) 45/06, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98

    Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    cc) Der Hinweis des Klägers im Termin am 28.05.2018 auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.05.2001 (IX ZR 188/98) ist nicht zielführend.
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    b) Um die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, muss der Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und - ggf. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans - dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids nachhaltig geordnet sind (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, zitiert nach juris; ders., Beschluss vom 29.07.2016, AnwZ (Brfg) 9/16, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    Voraussetzung ist, dass nach Maßgabe des § 46 VwVfG die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne die Mitwirkung des Betreffenden die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1984 - 4 C 58/81, NVwZ 1984, 718; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage, § 21 Rn. 26).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083; ders., Beschluss vom 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17, m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    Danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187).
  • OLG Braunschweig, 02.07.2014 - 3 U 40/13

    Brandlegung durch Dritte rein theoretisch: Versicherungsnehmer ist Brandstifter!

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    Dieser habe in einem von der ... GbR geführten Rechtsstreit den Nebenintervenienten ... vertreten (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts ... vom 30.01.2014 - 3 U 40/13 - Bl. 132 ff. Personalakte).
  • BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083; ders., Beschluss vom 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht