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AGH Niedersachsen, 31.05.2021 - AGH 2/20 (II 2/29) |
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AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - AGH 2/20 (II 2/29) (https://dejure.org/2021,33037)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.12.2018 - AnwZ (Brfg) 45/17
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögenverfalls; …
Auszug aus AGH Niedersachsen, 31.05.2021 - AGH 2/20
Vielmehr ist - worauf der Senat in dem Gerichtsbescheid (ebenfalls) bereits hingewiesen hat - für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, vorliegend mithin auf den Erlass des Widerrufsbescheids der Beklagten vom 07.01.2020, abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rspr. des BGH, vgl. nur Beschluss vom 31. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 45/17, Rn. 15, juris, m.w.N.).